Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bauherr stellt den Antrag auf Verlängerung der bereits erteilten Baugenehmigung (B-1388-2017-3 vom 17.01.2018) für die Errichtung eines Neubaus für ein Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 2579/1, Gemarkung Utting am Ammersee, Stefan-Dietrich-Str. 4.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Daher ist die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB zu prüfen.

 

Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich hinsichtlich Maß und Art in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Gebäude ist mit einer Bebauung mit EG +DG und einer Grundfläche von 11,00 m x 9 m geplant. Die Wandhöhe beträgt ca. 5,60 m und die Firsthöhe beträgt 7,56 m. Das Dach soll als Satteldach mit einer Dachneigung von 35° ausgeführt werden. Es ist eine Wohneinheit geplant. Zwei Stellplätze werden nachgewiesen. Auf der östlichen Seite soll eine Terrasse (7,31 m x 3,50 m) entstehen und auf der westlichen Seite eine kleinere gepflasterte Fläche in 2,70 m tiefe, welche den Charakter eines Lichtschachtes hat. Die Garage soll mit einer Breite von 3 m und einer Länge von 5,98 m errichtet werden. Beide Stellplätze (Garage und Stellplatz) sind separat anfahrbar. Das Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz fügt sich hinsichtlich Maß und Art in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz wird erteilt.