Abstimmung:

Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Zur Verwirklichung des beantragten Bauvorhabens hat die Gemeinde Utting am Ammersee eine Einbeziehungssatzung erlassen. In Einbeziehungssatzungen können gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB einzelne Festsetzungen getroffen werden, um die zukünftige Bebauung in einigen zentralen Elementen zum Schutz des Ortsbildes einzuschränken. In denjenigen Punkten, in denen die Einbeziehungssatzung keine Aussage trifft, regelt sich die Zulässigkeit baulicher Nutzungen nach § 34 BauGB.

 

Das Bauvorhaben befindet sich demnach im Innenbereich von Utting-Holzhausen und bildet den Abschluss der letzten zusammenhängenden Bebauung des Kapellenweges.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 152/3, Gemarkung Rieden am Ammersee, weist eine Größe von 1259 m² auf.

 

Es wird der Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport beantragt. Die Grundmaße des Hauses betragen 11,35 Meter x 10,40 Meter, die Wandhöhe wird mit 5,39 Metern, die Firsthöhe mit 7,43 Metern angegeben.

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzuhalten, dass die beantragte Bebauung den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung entspricht.

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Neubau des Zweifamilienhauses mit Carport wird erteilt.

 

Hinweis offener Stellplatz: Dieser Stellplatz wurde auf der Fläche des noch zu errichtenden Wendehammers ausgewiesen.