Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung wurde in der Sitzung vom 25.11.2021 vom Gemeinderat beauftragt, Rücksprache mit der unteren Verkehrsbehörde bezüglich der Tempo 30 Zone zu halten.

 

Das Bauamt hat am 07.12.2021 mit dem LRA LL Hr. Weh. Sachgebietsleiter Straßenverkehrswesen, telefonisch Rücksprache gehalten.

 

Diese hat folgende Aussage getroffen:

In Tempo 30 Zonen gilt grundsätzlich die Regel „Rechts vor Links“. Für Großverkehrsaufkommen, wie in Städten mit 8.000-10.000 Verkehrsbewegungen auf einer Straße, kann das Zeichen 301 gestellt werden. Das hat den Hintergrund, dass Linienverkehr bei „Rechts vor Links“ ohne dem Zeichen 301 seine Haltestellen nicht zum angegebenen Zeitpunkt erreichen kann, da sein Fortkommen mit dieser Regel behindert wird.

Mit 10 Linien Fahrten am Tag und einem niedrigeren Verkehrsaufkommen, ist laut LRA Hr. Weh, kein Zeichen 301 (Rakete) in Tempo 30 Zone Utting gerechtfertigt. Hierfür besteht kein triftiger Grund.

 

Aufgrund der vorhandenen Rechtslage, müssen die Zeichen 301 demontiert und in diesem Zug durch das Zeichen 102 (Kreuzung) ersetzt werden. Nachdem hier die Vorfahrtsregelung geändert wird, hat die Gemeinde die Pflicht den Verkehrsteilnehmer auf die Änderung aufmerksam zu machen. Das bedeutet, dass in diesen Bereichen vorübergehend (3 – 6 Monate) die Beschilderung durch VZ 101 (Gefahrstelle) ergänzt werden muss.

 

Nach zusätzlicher Rücksprache mit der Polizeiinspektion Dießen, schließt sich diese der Aussage des Landratsamtes an.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die flächendeckende Einführung der „Rechts vor Links Regelung“ im Ortsbereich von Utting und Holzhausen nach der Frostperiode.