Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.05.2020 und der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 28.07.2021 über den Antrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung beraten und beschlossen. Das Einvernahmen wurde in beiden Gremien nicht erteilt.

 

Das Landratsamt Landsberg am Lech kam zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben im Sinne des § 34 BauGB hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt und hat hierzu die Baugenehmigung am 24.11.2021 erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde ersetzt.

 

Grundsätzlich besteht nun die Möglichkeit, gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zu klagen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, gegen die Ersetzung des Einvernehmens zur Errichtung einer Terrassenüberdachung im Mittleren Weg 5 + 5 a (FlNr. 2403) Klage zu erheben.