Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es ist geplant im Erdgeschoss des ehemaligen VR-Bankgebäudes in der Bahnhofstraße einen Bürgertreff zu errichten.

 

Hierfür ist eine Nutzungsänderung erforderlich. Des Weiteren müssen kleinere Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, wie bereits dem Gemeinderat am 22.04.2021 vorgestellt.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, somit beurteilt sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB. 

 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte hierzu erteilt werden.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Nutzungsänderung) wird erteilt.