Abstimmung:

Ja: 0, Nein: 14

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 03.11.2021 beantragt der Anlieger des Bach-Grundstücks, Im Grieß 17a, der Entfernung der Pappeln vor der nächsten Blüte.

 

Auf den Antrag in der Anlage wird verwiesen.

 

Nach unseren Aufzeichnungen im Baumkataster befindet sich hinter besagtem Grundstück „nur“ eine Pappel. Diese wird regelmäßig geprüft und befindet sich in gutem Zustand. Neben der Pappel befinden sich Eschen und Erlen – siehe Anlage 1 und 2.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Fällung der Pappel wird zugestimmt.