Sachverhalt:
Antrag GAL-Fraktion vom 09.11.2021:
Die Uttinger Jugendlichen finden immer weniger Orte um sich zu treffen. Die vor Jahren noch mögliche Nutzung von Sonnendacherl, Polizeibad und Summerpark schränkte die Gemeinde aufgrund von Beschwerden ein. Der alte Jugendtreff am Dykerhoff wurde im Jahr 2017 ersatzlos abgerissen. Die Gemeinde Utting möchte den Jugendlichen nun im geplanten „Refugium“ langfristig einen geeigneten Treffpunkt zur Verfügung stellen. Die Fertigstellung des „Refugiums“ wird aber sicher noch 2 bis 3 Jahre dauern.
Als Übergangslösung
sollte man schon jetzt das leerstehende Lagerhaus nutzen. Da die
Verkehrssicherheit bereits hergestellt ist, könnte man es als behelfsmäßigen
Jugendtreff mit relativ geringem Aufwand herrichten. Im Lagerhaus sollte nur
das Notwendigste investiert werden. Der Jugendtreff sollte entsprechend den
funktionierenden Betreuungskonzepten in den Nachbargemeinden an 3 bis 4 Tagen
die Woche unter Leitung einer/s Sozialarbeiterin/s geöffnet sein. Die Nutzung
könnte nach der Bürgerbeteiligung und der Kunstmeile im Frühsommer 2022
beginnen.
Vorteile: Die Jugend
hat einen Treffpunkt. Die Gemeinde kann bereits vor dem Bau des „Refugiums“
Erfahrungen im Betrieb des Jugendtreffs sammeln, die sich dann im Neubau
umsetzen ließen. Man kann Fehler in der Konzeption des Jugendzentrums vermeiden
und Kosten sparen. Außerdem kann sich bis zur Einweihung des „Refugiums“ schon
eine Jugendgemeinschaft zur Mitverwaltung des Jugendzentrums aufbauen.
Um die mögliche
Nutzung und die Kosten im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 beraten zu
können, sollen Aufwand und Kosten ermittelt werden.
Stellungnahme aus
der Verwaltung:
Zeitplan Umbau
„Refugium“:
Laut unserem
Architekten Herrn Helgo von Meier, ist der Baubeginn für den Herbst 2022
geplant. Eine zügige Umsetzung der Baumaßnahme wird angestrebt.
Nach Rücksprache mit
dem Landratsamt, ist für eine vorübergehende Nutzung des Lagerschuppens im
geplanten Umfang, in jedem Falle eine Nutzungsänderung zu beantragen.
Beschluss:
a. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Gemeinderatssitzung im Dezember zu untersuchen, (1) welche baulichen und sonstigen Maßnahmen ergriffen werde müssen, um das alte Lagerhaus bis zur Fertigstellung des Jugendzentrums im „Refugium“ als vorläufigen Jugendtreff zu nutzen und (2) welche einmaligen Herstellungskosten und jährlichen Betriebskosten, incl. Jugendtreff-Leitung für einen solchen vorläufigen Jugendtreff anfallen würden. Bei der Planung soll dem vorläufigen Charakter des Treffs Rechnung getragen werden. Die Untersuchung soll die Ganzjahresnutzung und alternativ die Nutzung als „Sommertreff“ umfassen.
b. Die ursprünglich von der Deutschen Bahn genutzte Anlage (Lagerschuppen), soll schnellstmöglich formell entwidmet werden (Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AELG).