Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Am 23.07.2021 ging bei der Gemeinde ein Bürgerantrag ein, der auf verkehrswidriges Parkverhalten in der Straße „Zur Aussichtswarte“ hinweist.

 

Auf den in der Anlage befindlichen Antrag wird hingewiesen.

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.08.2021, die Anordnung eines beidseitigen Haltverbotes in der Straße „Zur Aussichtswarte“ im Bereich der Hausnummer 1 bis 3, beschlossen.

 

Am 15.11.2021 ging ein weiterer Antrag der Anwohner „Zur Aussichtswarte 4 und 4a“ ein. In diesem Antrag wird gefordert das angeordnete Haltverbot zu überdenken.

 

Auf den Antrag in der Anlage wird verwiesen.

 


Beschluss:

 

a.    Der Gemeinderat beschließt, das absolute Haltverbot vor „Aussichtswarte 3a“, durch ein eingeschränktes Haltverbot zu ersetzen.

 

b.    Der Bürgermeister wird beauftragt mit den Eigentümern von „Aussichtswarte 4 und 4 a“ Lösungen für Parkmöglichkeiten zum „Be- und Entladen“ zu eruieren.