Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee und der Träger der Kindertageseinrichtung haben zur Regelung der kommunalen Förderung der Betreuungsplätze eine Vereinbarung geschlossen. Demnach bedarf der jährliche Haushaltsplan des AWO-Kinderhorts „Seestrolche“ der Zustimmung der Gemeinde.

 

Der Träger hat den Entwurf des Haushaltsplans 2022 vorgelegt. Auf die der Sitzungseinladung beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Laut Vereinbarung trägt die Gemeinde Utting am Ammersee für den AWO-Kinderhort unter anderem die Ausgaben für den Gebäudeunterhalt und die laufenden Betriebskosten.

 

Gegenüber dem Haushaltsjahr 2021 ergeben sich vor allem beim Personalaufwand Änderungen. Grund hierfür ist u.a. die erfolgende Tariferhöhung für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE).

 

Bei den Zuschüssen und den Elternbeiträgen geht der Träger von durchschnittlich
42 Kinder (Vorjahr: 42 Kinder) aus. Der Anstellungsschlüssel wurde mit 1:9,5 geschätzt. Ziel jedoch ist ein Anstellungsschlüssel von 1:10,0 welcher vom AWO-Kinderhort angestrebt wird.

 

Für die Berechnung der Förderabschläge 2022 nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gilt ein Basiswert von 982,06 €. Der Basiswert wird jährlich durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration anhand der Entwicklung der Personalkosten angepasst und bekannt gegeben. Durch Multiplikation mit dem Buchungszeit bzw. Gewichtungsfaktor verändert sich der Förderbetrag.

 

Der Träger hat die kommunale und staatliche Förderung nach dem BayKiBiG auf Grundlage eines Basiswertes in Höhe von 1.272,84 € (Kalkulation Vorjahr: 1.278,50 €, Basiswert 2021: 1.235,77 €) und durchschnittlich 42 Kinder (Vorjahr: 35 Kinder) kalkuliert. Dadurch ergibt sich eine Schätzung der staatlichen und kommunalen Förderung auf jeweils 70.897,36 € (Haushaltsplan 2020: 72.746,71 €). Auf die Förderung nach dem BayKiBiG hat der Träger einen Rechtsanspruch.

 

Trotz der höheren Erlöse durch Elternbeiträge müsste die Gemeinde Utting bei einem ausgeglichenen Haushaltsplan 2021 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von

33.977,00 € (Kalkulation Vorjahr: 26.135,17 €, Ergebnis 2020 Defizit von 4.347,08 €; Ergebnis 2019: Überschuss von 1.857,25 €) leisten.

 

Anmerkung: Der Betriebskostenzuschuss zum Defizitausgleich wurde bisher nicht in Anspruch genommen.

 

 

Im Saldo ergibt sich laut Haushaltsplan 2022 folgende Förderung:

 

 

Förderung

Förderung

2021

2022

Zuschüsse (BayKiBiG)

Gemeinde:

72.746,71 €

70.897,36 €

Zuschüsse (BayKiBiG)

Freistaat Bayern:

72.746,71 €

70.897,36 €

Betriebskostenzuschuss

26.135,17 €

33.977,00 €

Förderung der Gemeinde:

98.881,88 €

104.874,36 €

Förderung gesamt:

171.628,59 €

175.771,72 €

 

 

 

Der Betriebskostenzuschuss laut Defizitvereinbarung hat sich wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Betriebskostenzuschuss Wirtschaftsplan

Überschuss/Defizit

lt. Abrechnung

Belegung im Durchschnitt

2013

4.672,95 €

3.857,04 €

42

2014

23.546,16 €

3.725,47 €

30

2015

13.012,91 €

12.116,15 €

24

2016

5.503,26 €

16.845,97 €

32

2017

6.418,96 €

4.275,81 €

33

2018

6.207,13 €

7.883,18 €

34

2019

16.624,48 €

1.857,25 €

34

2020

22.515,35 €

- 4.347,08 €

35

2021

33.977,88 €

 

42

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushalsplans 2022 für den AWO-Kinderhort „Seestrolche“ zu.