Abstimmung:

Ja: 2, Nein: 6

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist hier anzuwenden.

 

Auf dem mit insgesamt 1233 m² großen Grundstück, sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit Carports errichtet werden.

 

Maße Bestand:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Seestr. 22

1233 m²

Einzelhaus

Sattel 35 °

10,50x 8,30

6,05

9,00

 

 

Maße Neubau:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Seestr. 22

1233 m²

Haus 1

Sattel 37,5 °

16,39 x 9,89

6,86

10,66

Seestr. 22

1233 m²

Haus 2

Sattel

37,5 °

15,39 x 9,52

6,86

10,51

 

Werte der Umgebungsbebauung:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Seestr.15

960 m²

Einzelhaus

Sattel 29 °

12,74x 9,86

5,90

8,50

Seestr. 13

1696 m²

2 x Einzelhaus

13 + 13 a bw.13

Sattel 50 °

17,24 x 11,5

2,9

7,55

Seestr. 26

6328 m²

Einzelhaus

Sattel

44°

21,83x 9,17

9,8

14,4

Seestr. 26 zur Straße

6328 m²

ehem. Hausmeisterhaus

Sattel

50°

13,4 x 7,1

2,8

6,90

Seestr. 11 +11 a

 

Keine Wohnbebauung / unbebaut

 

 

 

 

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.

Die Firsthöhen überschreiten den vom aktuellen Bestandsbau im Schnitt 1,5 Meter.

Das nördliche gelegene Wohnhaus ist mit der Wandhöhe um 2,94 Meter über dem geplanten Bauvorhaben. Die restliche Umgebungsbebauung ist mit durchschnittlich 1,5 Meter niedriger zu bewerten

Die GRZ für den Neubau beträgt 0,316.

 

Es ist die Errichtung einer umlaufende Hochwasserschutzmauer mit entsprechender Aufschüttung vorgesehen. Der höchste Punkt der Mauer ist mit 1,7 Meter zu verzeichnen. Aus den aktuellen Bestands Plänen ist kein Hochwasserschutz zu ersehen.

 

Die Carports mit Nebenanlagen, werden mit einem begrünten Flachdach errichtet.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde. 7 Stellplätze sollen auf dem nördlich benachbarten Grundstück Fl. Nr. 356 untergebracht werden. Die erforderliche Grunddienstbarkeit ist der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

 

Ein Spielgerät ist in den Grünanlagen dargestellt.

 

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.