Abstimmung:

Ja: 3, Nein: 5

Sachverhalt:

 

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften gilt zusätzlich in diesem Bereich.

Dem Bauausschuss wurde am 24.11.2020 ein 3D- Städtebaumodell vorgelegt der bis auf wenige Punkte Zuspruch fand. Hauptpunkt waren das Laternen Geschoß das nicht gefallen fand und dass die Dachform der alten Hofstelle wieder erkennbar wird. Diese Punkte wurden alle erfüllt.

 

Es ist vorgesehen, auf den Grundstücken mit der Fl. Nr. 201, 201/3, 201/4, 205 mit gesamt 3321 m² großen Grundstück den vorhandenen Baukörper abzubrechen und einen Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Werkstatt mit Büro und einer Tiefgarage vorzunehmen.

 

Die o.g. Grundstücke sollen lt. Bauherrin im laufenden Verfahren miteinander verschmolzen werden. Ein Antrag auf Verschmelzung/Vereinigung wurde beim Vermessungsamt eingereicht und liegt der Gemeinde vor.

Sofern keine Verschmelzung der Grundstücke erfolgt, kann das Bauvorhaben nicht in diesem Umfang erstellt werden, da sonst mehrere Abstandsflächenabweichungen und Überbauungen ausgelöst werden.

 

Die Tiefgarageneinfahrt erfolgt über die Hofstattstr. und überschreitet in diesem Bereich nicht die 9 Meter Grenze. Die maximale Höhe von 3 m im Mittel wird hier nicht überschritten. Die Überdachung der Garageneinfahrt beginnt nach 3 Meter ab Grundstücksgrenze. Der gesamte Tiefgaragenbereich ist unterhalb der Geländeoberfläche.

Die geforderten Stellplätze werden nachgewiesen.

 

  

 

Maße Altbestand:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Traufhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Hofstattstr. 16

1105 m²

Einzelhaus

Sattel 29°

27,30x 15,80

5,6

11,18

 

Maße Neubau:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Traufhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Hofstattstr. 16

1500 m²

Einzelhaus

Sattel 29°

27,72x 12,56

7,62

11,06

 

 

Wiederkehr

Sattel

14,35x 10,18

5,82

6,61

 

Werte der Umgebungsbebauung:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Traufhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Hofstattstr. 18+18a

1109 m²

Einzelhaus mit Wiederkehr

Sattel 28°

9,99 x 8,99

5,2

10

Hofstattstr.  14

703 m²

Einzelhaus

Sattel 28°

12,30x 11,40

5,2

9

 

 

 

 

 

 

 

 

GRZ Berechnung Alt-Bestand, Neubau

 

 

Die Firsthöhe des Hauptkörpers entspricht sehr genau dem des Bestandes. Der gesamte Neubau rutscht von der Nordgrenze (Hangkante) zum Bestand ca. 3,4 Meter Richtung Süden. Hierdurch wirkt die Höhe der Giebelwand niedriger als die des Bestandes gegenüber dem nördlich wesentlich niedrigen gelegenen Nachbarn.

Das Gebäude rückt gegenüber dem Bestand 1 m nach hinten, in die Flucht des südlichen Nachbarn.

 

Als Referenzpunkt zum „Tal des Lebens“ kann der südliche Nachbar herangezogen werden. Dieses Gebäude mit seinem Wiederkehr auf der Westseite, ist wie ein dreigeschoßiges Gebäude zu sehen. Der Neubau des Antragstellers ist demnach gleich zu werten.

 

Der Anbau der Neuplanung Richtung „Tal des Lebens“ ragt über die Hangkanke hinaus.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landsberg (Bauaufsichtsbehörde) ist die Hangkante als fiktive Baulinie zu sehen.

Der Anbau ragt somit über die Hangkante hinaus, dieses ist aus Sicht des Landratsamtes kritisch zu sehen, da der Anbau zudem in eine im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche mit Bedeutung für Orts/Landschaftsbild und Naturhaushalt ausgewiesen ist.

Eine eindeutige Stellungnahme dazu kann erst durch Vorlage des Bauantrages erfolgen.

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich das Hauptgebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.

 

 

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.