Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist hier nicht anzuwenden.

 

Auf dem mit insgesamt 609 m² großen Grundstück, soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Geräteraum gebaut werden.

 

Maße:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Hofstattstr. 29 c

609 m²

Einzelhaus

Walm 25 °

12,99x 8,45

6,23

8,20

 

Werte der Umgebungsbebauung:

 

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Hofstattstr. 29 a

999 m²

Einzelhaus

Sattel 30 °

12,86x 10,74

5,30

9,40

Hofstattstr. 31

800 m²

Einzelhaus

Sattel 30 °

13,90 x 8,99

3,90

9,12

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.

 

Die Doppelgarage mit Geräteraum, wird auf der Grenze zum Nachbargrundstück „Hofstattstraße 31“ mit einem begrünten Flachdach errichtet - Grenzbebauung 9 m.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde.

 

Die Erschließung des Grundstücks, wird durch Grunddienstbarkeiten gesichert.

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.