Abstimmung:

Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Auftrag für die Rohbauarbeiten für die Erweiterung, Umbau und der Sanierungsmaßnahme des Kindergartens „Zur Ludwigshöhe“ wurden an die Firma Lutz-Bau aus Landsberg am Lech, als günstigster Bieter vergeben.

 

Nach der Beauftragung folgten mehrere Nachträge, die aufgrund der Eilbedürftigkeit in Form einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung, durch den Ersten Bürgermeister beauftragt wurden.

 

Nachtrag 02 und 03 vom 04.08.2021 brutto, 12.562,54 €:

Die Nachträge 02 und 03 der Fa. Lutz Bau GmbH vom 04.08.2021, für die zusätzlichen Arbeiten, die erst nach Vergabe erkennbar waren bzw. die aufgrund von Covid 19 Auflagen auf Baustellen notwendig sind

 

Nachtrag 04 vom 04.08., 20.09. 21.09. und 28.09.2021 55.397,46 brutto, €:

Die Nachträge 02A/04/05und 07 für den Neubau sowie NA 01 (für die Bestandsgebäude) der Fa. Lutz Bau-GmbH vom 04.08. und 20.09.2021, 21.09.2021, 28.09.2021 und 06.10.2021 für die zusätzlichen Arbeiten, die erst nach Baubeginn erkennbar waren.

Begründung:

Nachtrag 2a:

Um die gesamte Baustelle bedienen zu können und die umliegenden Baumkronen zu schonen, ist ein größerer Kran (50K) als ausgeschrieben (34K) notwendig.

Nachtrag 4:

Im Leistungsverzeichnis ist keine Baustraße vorgesehen und auch bei normalem Untergrund nicht notwendig. Durch die starken Regenfälle der vergangenen Monate ist der Boden so stark durchgeweicht, dass eine Baustraße zur Versorgung der Baustelle notwendig ist.

Nachtrag 5:

An der einzig logistisch möglichen Position für den größeren ist der Boden bis mindestens 3 m nicht tragfähig. Daher ist eine umfangreichere Fundamentierung des Krans notwendig.

Nachtrag 7 und 8:

Nach Abbruch des Zwischenbaus wurde festgestellt, dass das Verfüllmaterial nicht tragfähig ist und aus einem Kies-Lehm Gemisch mit Bauschuttbeimengungen besteht. Das vorgefundene Material muss bis auf -1,50m ausgebaut, entsorgt und durch tragfähiges Material ersetzt werden. Die Nachtragssumme ist vorbehaltlich der Beprobung. Aufgrund der geänderten Ausführung entstehen für Schalungs- und Fundamentarbeiten Minderkosten von ca. 4.500,00 €.

Nachtrag 9:

Nach Abbruch des Zwischenhauses sind Mehrkosten für die Bodenplatte und Unterfahrt des Aufzuges notwendig. Es entstehen Mehrkosten in Höhe von 11.277,99 € die sich durch entfallene Leistungen für Streifenfundamente wieder aufheben. Hier entstehen Minderkosten von

ca.1.500,00 € brutto.

 

Nachtrag 1 Bestandsgebäude:

Die Ausführung der Putzarbeiten an der Sockeldämmung werden durch den Rohbauunternehmer ausgeführt, diese Leistungen entfallen bei den Verputzarbeiten und stellen damit keine Mehrkosten für das Projekt dar, es erfolgt eine Kostenverschiebung.

 

 

 

 

Herr Architekt Spengler wird zur Sitzung eingeladen und berichtet über die Kostenentwicklung und den Bauforstschritt der Baumaßnahme.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und genehmigt die Auftragsvergaben.