Sachverhalt:
Der Gemeinderat behandelte in seiner Sitzung am 26.08.2021 die
eingegangenen Stellungnahmen und hat diese abgewogen. Diese führten nicht zu
einer Planänderung. Der Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung
in der Fassung vom 24.06.2021 wurde vom Gemeinderat Utting am Ammersee am
26.08.2021 gefasst.
Erkenntnis über Verfahrensfehler nach § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB:
Die Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 02.07.2021 war leider fehlerhaft,
da die Angabe über die Auslegungsfrist um einen Tag unterschritten wurde. Somit
liegt ein formeller Verfahrensfehler nach § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB vor. Die
Auslegung war daher zu wiederholen. Die Gemeinde macht von der Möglichkeit
Gebrauch, verkürzt nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB auszulegen (13.09.2021
– 29.09.2021).
Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, wurden vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.
Nachdem die Auslegungsfrist erst am 29.09.2021 endet, können die Unterlagen zu den Abwägungsbeschlüssen erst am Sitzungstag als Tischvorlage zur Verfügung gestellt werden.
Der Feststellungsbeschluss ist erneut zu fassen.
Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu
Eigen. Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen zu
veranlassen.
2. Der Gemeinderat stellt den Entwurf des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München zur 2. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 24.06.2021 fest.