Abstimmung:

Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Friedhofsbelegungsplan ist der Belag Vorplatz mit „2. Projekt -Belag Vorplatz-„entsprechend gekennzeichnet.

Hier muss geklärt werden, ob der Vorplatz wie die Wegeführung wassergebunden bleiben soll.

 

Wenn man die Aufnahmen von 2012 und 2021 vergleicht ist keine erwähnenswerte Verbesserung oder Verschlechterung eingetreten.

 

Im September 2017 hat sich Bürgermeister und Friedhofsverwaltung zusammen mit den Friedhofsreferenten auf dem Friedhof getroffen. Damals lagen die Meinungen sehr weit auseinander und es entstand die Frage, ob eine Befestigung z.B. mit Pflasterbelag an dieser Stelle doch sinnvoller erscheint.

 

Laut Auffassung der Landschaftsarchitekten ist eine sinnvolle Abgrenzung des Vorplatzes zu den Hauptwegen des Friedhofs aufgrund des Flächenzuschnitts nicht möglich.

 

Eine Differenzierung der Beläge bei den Hauptwegen und dem Vorplatz wird deshalb für ungünstig erachtet.

 

Bei der Planung muss außerdem die Wasserabführung (auch bei einer Rampe) berücksichtigt werden. Laut Rückmeldung der Ammerseewerke kann eine Entwässerungsrinne angeschlossen werden – siehe Anlage (blau ist der Oberflächenkanal).

 

 


Beschluss:

 

Um eine Differenzierung zu den Hauptwegen des Friedhofs zu vermeiden wird der Vorplatz als wassergebundene Fläche beibehalten.

 

Wie beim Unterhalt der wassergebundenen Wege wird auch hier die Verwaltung beauftragt den notwendigen Unterhalt des wassergebundenen Vorplatzes für die Folgejahre zu beziffern und einzuplanen (regelmäßiges Abflammen und turnusmäßige Erneuerung).