Sachverhalt:
Im Friedhofsbelegungsplan
ist der Belag Vorplatz mit „2. Projekt -Belag Vorplatz-„entsprechend
gekennzeichnet.
Hier muss geklärt
werden, ob der Vorplatz wie die Wegeführung wassergebunden bleiben soll.
Wenn man die
Aufnahmen von 2012 und 2021 vergleicht ist keine erwähnenswerte Verbesserung
oder Verschlechterung eingetreten.
Im September 2017
hat sich Bürgermeister und Friedhofsverwaltung zusammen mit den
Friedhofsreferenten auf dem Friedhof getroffen. Damals lagen die Meinungen sehr
weit auseinander und es entstand die Frage, ob eine Befestigung z.B. mit
Pflasterbelag an dieser Stelle doch sinnvoller erscheint.
Laut Auffassung der
Landschaftsarchitekten ist eine sinnvolle Abgrenzung des Vorplatzes zu den
Hauptwegen des Friedhofs aufgrund des Flächenzuschnitts nicht möglich.
Eine
Differenzierung der Beläge bei den Hauptwegen und dem Vorplatz wird deshalb für
ungünstig erachtet.
Bei der Planung
muss außerdem die Wasserabführung (auch bei einer Rampe) berücksichtigt werden.
Laut Rückmeldung der Ammerseewerke kann eine Entwässerungsrinne angeschlossen
werden – siehe Anlage (blau ist der Oberflächenkanal).
Beschluss:
Um eine Differenzierung zu den Hauptwegen des Friedhofs zu vermeiden wird der Vorplatz als wassergebundene Fläche beibehalten.
Wie beim Unterhalt der wassergebundenen Wege wird auch hier die Verwaltung beauftragt den notwendigen Unterhalt des wassergebundenen Vorplatzes für die Folgejahre zu beziffern und einzuplanen (regelmäßiges Abflammen und turnusmäßige Erneuerung).