Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 5

Sachverhalt:

 

Im beiliegenden Friedhofsbelegungsplan ist die Heckenerneuerung mit „5. Projekt -Heckenerneuerung-„entsprechend gekennzeichnet.

 

Bei diesem Projekt muss geklärt werden, wie mit der Hecke, die sich nach wie vor in einem schlechten Zustand befindet umgegangen werden soll. Die Hecke hat eine Gesamtlänge von 78 m.

 

Folgende Stellungnahme wurde hierzu von der Fa. Vogl+Kloyer abgegeben:

 

Die Thujenhecke am nördlichen Friedhofsrand ist abschnittsweise in einem schlechten Zustand durch zu scharfen Schnitt. Teilweise hat sie sich wieder erholt, aber teilweise ist sie nach wie vor rel. kahl. Die Hecke stellt eine Randeingrünung dar, an die eine Reihe von Grabsteinen angelehnt sind. Es wird empfohlen, diese Hecke in den Abschnitten, die sich nicht mehr erholen werden, gegen Neupflanzungen auszutauschen. Ein kompletter Austausch der Hecke ist sehr aufwändig, insbesondere wegen der unmittelbar benachbarten Gräber. Zudem liegt es nahe, bei der immergrünen Gehölzart Thuja zu bleiben, zumal eine weitere Thujenhecke knapp oberhalb auf dem benachbarten Privatgrundstück steht.

Eine günstigere Alternative wäre die Begrünung abgestorbener Abschnitte mit Efeu, wie das im Bestand bereits vereinzelt festzustellen ist.

 

Kostenschätzung:

Es wird eine Austauschlänge von 30 m angenommen.

Rodung der bestehenden Hecke, Entfernen/ Fräsen der Wurzelstöcke, Oberbodenauftrag, Nachpflanzen von Heckenpflanzen 3xv H 150 – 175, 2,5 Stück/ m, Fertigstellungspflege.

Es ist mit Kosten von 480 bis 550 EUR/ m zu rechnen.

 

Nach Abstimmung mit den Landschaftsarchitekten sind drei Optionen denkbar:

 

1.) Kompletter Austausch und Heckenersatz von 78 m und dabei Auswahl einer geeigneteren heimischen Pflanzenart z.B. Liguster mit geschätzten Kosten von: 42.900 EUR.

 

2.) Austausch der abgestorbenen Thujenteile mit Ersatzbepflanzung Thuje ca. 30 Laufmeter mit geschätzten Kosten von 16.500 Euro.

 

3.) Rückschnitt der abgestorbenen Thujenteile und Begrünung mit Efeu. Die Kosten dafür belaufen sich geschätzt auf 4.500 bis 5.000 Euro.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat präferiert eine komplette Entfernung der Thujen-Hecke und beauftragt die Verwaltung die fachgerechte Entfernung der Hecke plus eine Neupflanzung der Hecke mit (z.B. immergrünem Liguster (Ligustrum vulgare Atrovierens) oder den gewöhnlichen Liguster (Ligustrum vulgare) auszuschreiben.

 

oder

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote, bezüglich des Austauschs von Thujen-Pflanzen (ca. 30 m) einzuholen.

 

oder

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote bezüglich Rückschnitt der abgestorbenen Thujen-Abschnitte und Neupflanzung von Efeu (ca. 30 m) einzuholen.