Sachverhalt:
Im beiliegenden
Friedhofsbelegungsplan ist die Heckenerneuerung mit „5. Projekt
-Heckenerneuerung-„entsprechend gekennzeichnet.
Bei diesem Projekt
muss geklärt werden, wie mit der Hecke, die sich nach wie vor in einem
schlechten Zustand befindet umgegangen werden soll. Die Hecke hat eine
Gesamtlänge von 78 m.
Folgende
Stellungnahme wurde hierzu von der Fa. Vogl+Kloyer abgegeben:
Die
Thujenhecke am nördlichen Friedhofsrand ist abschnittsweise in einem schlechten
Zustand durch zu scharfen Schnitt. Teilweise hat sie sich wieder erholt, aber
teilweise ist sie nach wie vor rel. kahl. Die Hecke stellt eine Randeingrünung
dar, an die eine Reihe von Grabsteinen angelehnt sind. Es wird empfohlen, diese
Hecke in den Abschnitten, die sich nicht mehr erholen werden, gegen
Neupflanzungen auszutauschen. Ein kompletter Austausch der Hecke ist sehr
aufwändig, insbesondere wegen der unmittelbar benachbarten Gräber. Zudem liegt
es nahe, bei der immergrünen Gehölzart Thuja zu bleiben, zumal eine weitere
Thujenhecke knapp oberhalb auf dem benachbarten Privatgrundstück steht.
Eine
günstigere Alternative wäre die Begrünung abgestorbener Abschnitte mit Efeu,
wie das im Bestand bereits vereinzelt festzustellen ist.
Kostenschätzung:
Es wird
eine Austauschlänge von 30 m angenommen.
Rodung
der bestehenden Hecke, Entfernen/ Fräsen der Wurzelstöcke, Oberbodenauftrag,
Nachpflanzen von Heckenpflanzen 3xv H 150 – 175, 2,5 Stück/ m,
Fertigstellungspflege.
Es ist
mit Kosten von 480 bis 550 EUR/ m zu rechnen.
Nach Abstimmung mit den Landschaftsarchitekten sind drei Optionen denkbar:
1.) Kompletter Austausch und Heckenersatz von 78 m und dabei Auswahl einer geeigneteren heimischen Pflanzenart z.B. Liguster mit geschätzten Kosten von: 42.900 EUR.
2.) Austausch der abgestorbenen Thujenteile mit Ersatzbepflanzung Thuje ca. 30 Laufmeter mit geschätzten Kosten von 16.500 Euro.
3.) Rückschnitt der abgestorbenen Thujenteile und Begrünung mit Efeu. Die Kosten dafür belaufen sich geschätzt auf 4.500 bis 5.000 Euro.
Beschluss:
Der Gemeinderat
präferiert eine komplette Entfernung der Thujen-Hecke und beauftragt die
Verwaltung die fachgerechte Entfernung der Hecke plus eine Neupflanzung der
Hecke mit (z.B. immergrünem Liguster (Ligustrum vulgare Atrovierens) oder den
gewöhnlichen Liguster (Ligustrum vulgare) auszuschreiben.
oder
Die
Verwaltung wird beauftragt, Angebote, bezüglich des Austauschs von Thujen-Pflanzen
(ca. 30 m) einzuholen.
oder
Die
Verwaltung wird beauftragt, Angebote bezüglich Rückschnitt der abgestorbenen
Thujen-Abschnitte und Neupflanzung von Efeu (ca. 30 m) einzuholen.