Sachverhalt:
Im
Friedhofsbelegungsplan ist die Rampe mit „4. Projekt -Rampe-„ entsprechend
gekennzeichnet. Auch hier erreichten die Friedhofsverwaltung vermehrt Anfragen
von Friedhofsnutzern, die um eine Lösung bezüglich des Gefälles gebeten haben.
Bei diesem Projekt
muss geklärt werden, wie mit dem Gefälle umgegangen und ob eine Rampe errichtet
werden soll.
Zur
Entscheidungsfindung wurde auch hier die Fa. Vogl+Kloyer,
Landschaftsarchitekten beratend hinzugezogen.
Folgende
Stellungnahme wurde abgegeben:
Der Weg
östlich des Aufbahrungsgebäudes ist mit 13 bis 17 % sehr stark geneigt. Dadurch
ergibt sich einerseits eine verminderte Verkehrssicherheit aufgrund der
erschwerten Begehbarkeit (insbesondere auch durch die buckelige Oberfläche und
das hoch aufliegende Feinmaterial), und andererseits auch eine Erhöhung der
Schadensanfälligkeit der wassergebundenen Decke. Empfohlen werden max.
Längsgefälle für Wege von 6 %, ausnahmeweise bis 10 %. Die Neigung der Rampe
kann aufgrund der zwingenden Anschlusshöhen nicht entschärft werden. Der Belag sollte
rel. rauh sein, was im Bestand durch die Rieseloberfläche rel. gut
funktioniert.
Problem
ist die ungeregelte Wasserführung, die zu Auswaschungen in der Rampe führt. Es
wird vorschlagen, zwei Rinnen aus Granit-Großstein zur Abführung des
Oberflächenwassers einzubauen, und beim wassergebundenen Belag zu bleiben,
allerdings mit noch griffigerem Schottermaterial. Eine Befestigung würde bei
Glätte voraussichtlich Probleme mit sich bringen.
Für
unsichere Fußgänger (mit Rollator etc.) könnte/ sollte eine Rampe errichtet
werden, die mit einem Gefälle von ca. 7 % machbar wäre (siehe Planungsvorschlag
in der Anlage). Die Rampe könnte gepflastert oder auch wassergebunden sein.
Weil es sich hier um den Hauptzugang zum Friedhof handelt, wird das Angebot
eines annähernd barrierefreien Weges für die Fußgänger empfohlen.
Kostenschätzung:
A –
Ertüchtigung der vorhandenen Rampe mit wasserführenden Rinnen und Neuaufbau des
wassergebundenen Belages:
Auskoffern
ca. 30 cm, Tragschicht aus Schotter 0/56, Deckschicht aus Mineralgemisch 0/16
mit Verschließschicht aus Brechsand (Fläche ca. 70 qm), 10 m Zweizeilerrinne
oder Entwässerungsrinne mit beidseitigem Einzeiler, Einläufe inkl. Anschluss an
best. Leitung, Wiederherstellen der benachbarten Grünfläche.
Es
ist bei der Variante Zweizeiler von Kosten in Höhe von ca. 7.000 bis 8.000 EUR
brutto auszugehen. Die Variante mit Entwässerungsrinnen würde etwa 10.300 bis 11.000
EUR brutto kosten.
und
B –
Errichtung einer Fußgängerrampe entsprechend des beiliegenden Vorschlages:
Abbruch
von 8 m Tuffmauer, einer Treppenanlage mit 1,4 m Breite und 7 Betonblockstufen
inkl. Fundament sowie beidseitigen Handläufen, Bodenaushub 80 qm ca. 50 bis 70
cm tief, Oberbodenabtrag, Roden von Sträuchern/ Hecke,
35 m
Granithochbord neu, Treppe neu mit 1,5 m Breite und 5 Granitblockstufen,
Ortbetonmauer bis 80 cm Höhe auf 10 m Länge, 10 m Handlauf neu, 55 qm
Kiestragschicht und wassergebundene Decke, 35 m Stahleinfassungsband, 100 qm
(Wieder-) Herstellung Grünflächen und Bepflanzung, 8 m Schnitthecke, zwei
Sitzbänke.
Es
ist von Kosten in Höhe von ca. 40.000 bis 46.000 EUR brutto auszugehen.
C –
wie A+B – jedoch Granit-Kleinsteinpflaster anstatt wassergebundene Decke im
Bereich der Rampe. Die Mehrkosten von Granit-Kleinsteinpflaster gegenüber
wassergebundener Decke belaufen sich bei 40 qm Rampenfläche auf ca. 3.600 Euro
brutto. 15 qm wassergebundene Decke beziehen sich auf die Rampenfläche.
Hier muss bei der Planung die Wasserabführung berücksichtigt werden. Laut Auskunft der Ammerseewerke kann eine Entwässerungsrinne am Oberflächenkanal angeschlossen werden (siehe Anlage TOP 8 – blau ist der Oberflächenkanal).
Beschluss:
Die Verwaltung wird
entsprechend des Entwurfs der Landschaftsarchitekten beauftragt eine
Ausschreibung gemäß Variante A+B vorzunehmen
oder:
Die Verwaltung wird entsprechend des Entwurfs der Landschaftsarchitekten beauftragt eine Ausschreibung gemäß Variante C vorzunehmen.