Abstimmung:

Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Friedhofsbelegungsplan ist die Rampe mit „4. Projekt -Rampe-„ entsprechend gekennzeichnet. Auch hier erreichten die Friedhofsverwaltung vermehrt Anfragen von Friedhofsnutzern, die um eine Lösung bezüglich des Gefälles gebeten haben.

 

Bei diesem Projekt muss geklärt werden, wie mit dem Gefälle umgegangen und ob eine Rampe errichtet werden soll.

 

Zur Entscheidungsfindung wurde auch hier die Fa. Vogl+Kloyer, Landschaftsarchitekten beratend hinzugezogen.

 

Folgende Stellungnahme wurde abgegeben:

 

Der Weg östlich des Aufbahrungsgebäudes ist mit 13 bis 17 % sehr stark geneigt. Dadurch ergibt sich einerseits eine verminderte Verkehrssicherheit aufgrund der erschwerten Begehbarkeit (insbesondere auch durch die buckelige Oberfläche und das hoch aufliegende Feinmaterial), und andererseits auch eine Erhöhung der Schadensanfälligkeit der wassergebundenen Decke. Empfohlen werden max. Längsgefälle für Wege von 6 %, ausnahmeweise bis 10 %. Die Neigung der Rampe kann aufgrund der zwingenden Anschlusshöhen nicht entschärft werden. Der Belag sollte rel. rauh sein, was im Bestand durch die Rieseloberfläche rel. gut funktioniert.

Problem ist die ungeregelte Wasserführung, die zu Auswaschungen in der Rampe führt. Es wird vorschlagen, zwei Rinnen aus Granit-Großstein zur Abführung des Oberflächenwassers einzubauen, und beim wassergebundenen Belag zu bleiben, allerdings mit noch griffigerem Schottermaterial. Eine Befestigung würde bei Glätte voraussichtlich Probleme mit sich bringen.

Für unsichere Fußgänger (mit Rollator etc.) könnte/ sollte eine Rampe errichtet werden, die mit einem Gefälle von ca. 7 % machbar wäre (siehe Planungsvorschlag in der Anlage). Die Rampe könnte gepflastert oder auch wassergebunden sein. Weil es sich hier um den Hauptzugang zum Friedhof handelt, wird das Angebot eines annähernd barrierefreien Weges für die Fußgänger empfohlen.

 

Kostenschätzung:

A – Ertüchtigung der vorhandenen Rampe mit wasserführenden Rinnen und Neuaufbau des wassergebundenen Belages:

Auskoffern ca. 30 cm, Tragschicht aus Schotter 0/56, Deckschicht aus Mineralgemisch 0/16 mit Verschließschicht aus Brechsand (Fläche ca. 70 qm), 10 m Zweizeilerrinne oder Entwässerungsrinne mit beidseitigem Einzeiler, Einläufe inkl. Anschluss an best. Leitung, Wiederherstellen der benachbarten Grünfläche.

Es ist bei der Variante Zweizeiler von Kosten in Höhe von ca. 7.000 bis 8.000 EUR brutto auszugehen. Die Variante mit Entwässerungsrinnen würde etwa 10.300 bis 11.000 EUR brutto kosten. 

und

B – Errichtung einer Fußgängerrampe entsprechend des beiliegenden Vorschlages:

Abbruch von 8 m Tuffmauer, einer Treppenanlage mit 1,4 m Breite und 7 Betonblockstufen inkl. Fundament sowie beidseitigen Handläufen, Bodenaushub 80 qm ca. 50 bis 70 cm tief, Oberbodenabtrag, Roden von Sträuchern/ Hecke,

35 m Granithochbord neu, Treppe neu mit 1,5 m Breite und 5 Granitblockstufen, Ortbetonmauer bis 80 cm Höhe auf 10 m Länge, 10 m Handlauf neu, 55 qm Kiestragschicht und wassergebundene Decke, 35 m Stahleinfassungsband, 100 qm (Wieder-) Herstellung Grünflächen und Bepflanzung, 8 m Schnitthecke, zwei Sitzbänke.

Es ist von Kosten in Höhe von ca. 40.000 bis 46.000 EUR brutto auszugehen.

 

C – wie A+B – jedoch Granit-Kleinsteinpflaster anstatt wassergebundene Decke im Bereich der Rampe. Die Mehrkosten von Granit-Kleinsteinpflaster gegenüber wassergebundener Decke belaufen sich bei 40 qm Rampenfläche auf ca. 3.600 Euro brutto. 15 qm wassergebundene Decke beziehen sich auf die Rampenfläche.

 

Hier muss bei der Planung die Wasserabführung berücksichtigt werden. Laut Auskunft der Ammerseewerke kann eine Entwässerungsrinne am Oberflächenkanal angeschlossen werden (siehe Anlage TOP 8 – blau ist der Oberflächenkanal).


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird entsprechend des Entwurfs der Landschaftsarchitekten beauftragt eine Ausschreibung gemäß Variante A+B vorzunehmen

 

oder:

 

Die Verwaltung wird entsprechend des Entwurfs der Landschaftsarchitekten beauftragt eine Ausschreibung gemäß Variante C vorzunehmen.