Sachverhalt:
In der Sitzung am 04.03.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee im vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Waldkindergartens beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.04.2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Erarbeitung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee beauftragt.
In der Gemeinderatssitzung
vom 24.06.2021 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des
Satzungsentwurfs. Der Entwurf mit Begründung der 2. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting am Ammersee des Planungsverbandes
Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 24.06.2021 wurde in der Zeit
vom 12.07.2021 bis einschließlich 10.08.2021 erneut öffentlich ausgelegt.
Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.
Auf entsprechende Unterlagen mit den Abwägungsvorschlägen in
der Anlage wird verwiesen.
Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu
Eigen. Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen zu
veranlassen.
2. Der Gemeinderat stellt den Entwurf des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München zur 2. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 24.06.2021 fest.