Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Am 23.07.2021 ging bei der Gemeinde ein Bürgerantrag ein, der auf verkehrswidriges Parkverhalten in der Straße „Zur Aussichtswarte“ hinweist.

 

Auf den in der Anlage befindlichen Antrag wird hingewiesen.

 

Aus Sicht der Verwaltung, wäre die Anordnung eines beidseitigen Halteverbotes die kurzfristigste und wirksamste Maßnahme die hier ergriffen werden kann.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Anordnung eines beidseitigen Haltverbotes in der Straße „Zur Aussichtswarte“ im Bereich der Hausnummer 1 bis 3.