Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Vereine können auf Antrag eine staatliche Zuwendung zur Förderung des außerschulischen Sports erhalten. Hierbei werden die Mitgliederanzahl, sowie der Anteil an jugendlichen Vereinsmitgliedern und den im Verein tätigen Übungsleiter mit Übungsleiterlizenzen berücksichtigt. Für die Jugendförderung des Landkreises Landsberg kommen nur Vereine in Betracht, welche eine zusätzliche Förderung von der Gemeinde in Höhe von min. 50 % des staatlichen Zuschusses erhalten.

 

Die Sportbetriebsförderung beantragten bisher jährlich der TSV Utting, sowie der Tennisclub

Utting.

 

Wie bereits im Jahr 2020 wurde pandemiebedingt der Zuwendungsbetrag vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr auch für das Jahr 2021 von 0,29 € auf 0,58 € pro Mitgliedereinheit verdoppelt.

 

Somit würde auch für das Jahr 2021 ausreichen, wenn die Gemeinde einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 25% gewährt. Jedoch ist zu beachten, dass auch im Jahr 2020 die Hälfte des staatlichen Zuschusses durch die Gemeinde an beide Vereine ausbezahlt wurde.

 

Der gemeindliche Zuschuss würde sich bei der Übernahme von 50% auf 15.719,45 € und bei 25 % auf 7.859,73 € belaufen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Utting am Ammersee stimmt einer Zuschussgewährung von 50 % der staatlichen Förderung für alle Vereine im Gemeindegebiet Utting zu.

 

Sollte pandemiebedingt der Zuwendungsbetrag nochmals erhöht werden, erfolgt eine neue Beschlussfassung.

 

Der oben genannte Beschluss wird auf die nächsten fünf Jahre gefasst.