Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Januar bis Mai 2021 konnten aufgrund der zeitweisen staatlich angeordneten Schließungen von Kindertageseinrichtungen deren Angebote außerhalb der Notbetreuung über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig leisten Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder freiwillig anderweitig organisiert haben, einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz. Daher bedarf es laut Freistaat Bayern dringend einer Maßnahme, um auf der einen Seite nicht die Eltern mit einer Zahlung der Kindergartenbeiträge zu belasten, für die sie keine Betreuungsleistung erhalten haben, sowie auf anderer Seite den Trägern der Kindertageseinrichtungen eine Kompensation zu bieten, die diese Leistung aufgrund staatlicher Anordnung nicht anbieten durften. Die Einrichtungen sollen weiterhin darin unterstützt werden, bei Schließungen eine Notbetreuung aufrechterhalten zu können. Der Freistaat Bayern gewährt aus Anlass der Corona-Pandemie und insbesondere der damit verbundenen staatlichen angeordneten Schließungen von Kindertageseinrichtungen daher einen Ersatz der Elternbeiträge.

 

Der Freistaat Bayern unterstützt die Einrichtungen mit einer Pauschale des durchschnittlichen Beitragsersatz in Höhe von 70 %. Die übrigen 30 % können im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen. Diese kommunale Aufstockung des staatlichen Beitragsersatzes ist außerhalb der Bewilligung durch den Freistaat Bayern zwischen den Begünstigten und den Aufenthaltsgemeinden abzuwickeln.

 

Bisher haben 8 von 13 Kindertageseinrichtungen einen Antrag auf Auszahlung der staatlichen Leistungen im Zuge der Abschlagszahlungen für das Jahr 2021 beantragt und die entsprechenden Beitragsersätze bereits vom Staat erhalten. Somit wurden bisher Ersatzleistungen in Höhe von 26.970 € über das Landratsamt Landsberg am Lech ausbezahlt. Der kommunale Mitfinanzierungsanteil in Höhe von 30 % würde daher rund 11.560 € betragen.

 

Im Zuge der Endabrechnung 2021 (Antragsstellung im April 2022) können allerdings durch die Einrichtungen nachträglich noch Anträge gestellt werden, sodass im Moment keine konkrete Zahl bezüglich des Kommunalen Anteils ausgesprochen werden kann. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass der größte Teil durch die Einrichtungen bereits beantragt wurde.

 

Die im Haushalt veranschlagten Mittel für die Betriebskostenförderung von Kindertagesstätten reicht unter Berücksichtigung der noch auszuzahlenden Endabrechnung 2020 aus, um den freiwilligen Elternbeitragsersatz zusätzlich gewähren zu können. Zu einer Haushaltsstellenüberschreitung käme es jedoch bei 0.4649.7008 Kath. Kindergarten „Zur Ludwigshöhe“, welche durch die Nachzahlung aus der Endabrechnung bereits 12.755 € über dem veranschlagten Wert liegt. Diese überplanmäßigen Ausgaben sind jedoch durch die übrigen Mittel auf der Haushaltsstelle der auswärtigen Kindergärten 0.4640.7008, sowie des Telos Kindergartens 0.4644.7008 abgedeckt.

 

Grundsätzlich ist nun durch den Gemeinderat zu entscheiden, ob eine freiwillige kommunale Mitfinanzierung durch die Gemeinde Utting am Ammersee erfolgen soll.

 

Desweitern ist zu klären, ob durch die Kindergärten ein zusätzlicher „persönlicher“ Antrag an die Gemeinde außerhalb des Online-Programms BayKiBiG gestellt werden muss. Alternativ könnte die Auszahlung durch die Gemeinde automatisch an alle Einrichtungen, welche Uttinger Kinder betreuen und den Antrag bereits an den Freistaat Bayern gestellt haben, erfolgen.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der kommunalen Mitfinanzierung des Elternbeitragsersatzes für den Zeitraum Januar bis Mai 2021 in Höhe von 30 % zu. Eine erneute separate Antragsstellung durch die Träger der Kindertageseinrichtungen ist nicht notwendig und die Auszahlung erfolgt pauschal an die Einrichtungen, welche bereits eine Leistung vom Freistaat Bayern erhalten haben.

 

Alle überplanmäßigen Ausgaben im Rahmen der Elternbeiträge auf der Haushaltsstelle 0.4649.7008 Betriebskostenförderung Kath. Kindergarten werden für das restliche Jahr 2021 genehmigt.