Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

 

Am 26.05.2021 sprach Frau Angelika Silberhorn-Böhm in der Gemeindeverwaltung vor und gab an Nutzungsberechtigte des Grabes Ihrer Großeltern werden zu wollen, welches im Juni 1965 von der Familie Baier erworben wurde. Aktuell ist Herr Michael Baier, wohnhaft in Shangai, Nutzungsberechtigter des Grabes.

 

§ 19 Abs. 7 der gemeindlichen Friedhofs- und Bestattungssatzung sieht vor, dass ein Nutzungsberechtigter bis zu seinem Ableben einen Nachfolger bestimmen kann, nicht jedoch das ein Grabrecht zu Lebzeiten umgeschrieben werden kann.

 

Auch Regelungen darüber, dass mehrere Nutzungsberechtigte gleichzeitig zugelassen sind, sind in der gemeindlichen Satzung nicht enthalten.

 

In Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung, wurde deshalb der Antrag auf ausnahmsweise Umschreibung des Grabrechtes zu Lebzeiten gestellt. Auf das Schreiben wird verwiesen.

 

Das Grab wird durch zwei zu hohe Bäume umsäumt. Frau Silberhorn-Böhm hat bereits bei einer Fachfirma den fachgerechten Rückschnitt angefragt.

 

Der Kontakt mit Herr Michael Baier, gestaltete sich in der Vergangenheit als sehr schwierig. Es wurde mehrfach erfolglos versucht, Ihn postalisch wegen der zu hohen Bäume zu erreichen. Nur durch die Kontaktaufnahme von Frau Silberhorn-Böhm, konnte ein Dialog mit Herrn Michael Baier wieder hergestellt werden.

 

Da Frau Silberhorn-Böhm zugesichert hat, sich um den fachgerechten Rückschnitt der Bäume zu kümmern und die Verwaltung des Grabes mit ihr als Ortsansässige erleichtert möglich ist, empfiehlt die Verwaltung dem Antrag zuzustimmen.

 


Beschluss:

 

Dem Vorschlag der Verwaltung dem Antrag des Herrn Michael Baier das Grabrecht im Friedhof Holzhausen, Reihe III Nr. 08 auf seine Cousine Angelika Böhm-Silberhorn bereits zu Lebzeiten umzuschreiben wird entsprochen.