Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben auf den Grundstücken mit der Fl.Nr. 624 und 622, Gemarkung Hechenwang, liegt im Außenbereich, so dass sich die Zulässigkeit nach § 35 Baugesetzbuch – BauGB – richtet. Danach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn eine entsprechende Privilegierung nachgewiesen wird. § 35 Abs. 1 BauGB nennt abschließend die Arten von privilegierten Vorhaben, u.a. den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb.

 

Auf den genannten Grundstücken soll ein Kälberstall mit Güllegrube neu gebaut werden. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Bay. Staatsgüter Versuchs- und Bildungszentrum, Achselschwang 1, wie auch schon in der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2021 vorgestellt.

 

Durch das Bauvorhaben wird insgesamt eine Fläche von ca. 1.840 m² neu überbaut/versiegelt, die nach der Bay. Kompensationsverordnung dem Biotop-/Nutzungstyp G11 (Intensiv-Grünland) entspricht.

 

Die Beeinträchtigungen werden als gering eingestuft und müssen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Im Rahmen des Ausgleichs, wird auch ein Beitrag zur Verbesserung der natürlichen Bodenfunktion (z.B. Bodenwasserhaushalt, Nährstoffpufferung) geleistet und natürliche Lebensräume für Flora und Fauna geschaffen.

 

Der Kälberstall wird südlich der bestehenden Hackschnitzelanlage umgesetzt. Das Landschaftsbild des Eingriffsorts wird von den umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt. Die Haupt-Blickbeziehung für den Stall, ist von Süden und Osten, wo sich keinerlei Wohngebäude befinden oder öffentliche Straßen verlaufen. Daher wird die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als mittel eingestuft. Eine Eingrünung des neuen Gebäudes soll trotzdem erfolgen. Hierfür werden auf der Westseite ein Obstbaum und auf der Ostseite drei Obstbäume (Hochstamm) gepflanzt. Nach Süden ist keine Eingrünung möglich, da hier der zukünftige Auslauf für die Kälber liegt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu genanntem Bauvorhaben sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Kälberstalls mit Güllegrube wird erteilt.