Abstimmung:

Ja: 5, Nein: 3

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting, so dass sich die Zulässigkeit der Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot) richtet. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist hier teilweise anzuwenden (Stellplätze und Einfriedung).

 

Auf dem mit insgesamt 721 m² großen Grundstück, das derzeit mit einem Wohnhaus mit Garage bebaut ist, soll nun ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen, zwei Garagen, zwei Carports und offenen Stellplätzen gebaut werden.

 

Maße:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Hechelleite 2

721 m²

Mehrfamilienhaus

Sattel 35°

15,50x 11,00

6,45

10,30

 

Werte der Umgebungsbebauung:

 

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Mittlerer Weg 5/5a

1071 m²

Doppelhaus

Sattel 36°

15,99x 11,99

6,45

10,98

Hofstattstraße 35

1553 m²

Mehrfamilienhaus

Sattel 42°

19,60x 10,00

6,20

10,75

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt. Die in der Satzung über örtliche Bauvorschriften betreffenden Vorgaben zu den Stellplätzen wurde beachtet (Zahl und Anordnung der Stellplätze sowie extensiv begrünte Flachdächer).

 

Des Weiteren ist den Planunterlagen zu entnehmen, dass ein Spielplatz mit 30 m² Grundfläche auf dem Baugrundstück entstehen wird (Art. 7 Abs. 3 BayBO).

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Landsberg am Lech, das im Vorfeld bereits hinzugezogen wurde und verschiedene Eckpunkte geklärt wurden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

Gemeinderat Schneider führt aus, dass der bestehende Baum, welcher in dem Grundstück steht, für das „Ortsbild prägend“ sei. Ebenso erläutert er weiter, dass zu viele Wohneinheiten für das Grundstück mit den vorhandenen Ausmaßen geplant sind.

Gemeinderätin Vogt schließt sich den Ausführungen an und sieht hier ebenfalls eine zu hohe Versiegelung.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

Der vorhandene Baum am südlichen Bereich des Grundstückes sollte erhalten bleiben.