Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wurde ein Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der Höhe des Zaunes (ca. 190 cm statt 140 cm) auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/0 eingereicht.

 

In der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Ortsgestaltungssatzung) der Gemeinde Utting ist unter § 9 Abs. 2 geregelt, dass die Höhe von Einfriedungen zum öffentlichen Verkehrsraum 1,40 m nicht überschreiten darf. Hecken und Sträucher dürfen nicht in die öffentliche Verkehrsfläche hineinragen. Abs. 3 besagt, dass Maschendraht- und Stabgitterzäune an öffentlichen Verkehrsflächen zulässig sind, wenn sie hinterpflanzt sind. Die Verwendung von Steckmetallzäunen und Stacheldraht ist unzulässig. § 9 der Satzung über örtliche Bauvorschriften gelten gilt § 1 Abs. 1 für den gesamten Ortsbereich.

 

Der Antragssteller hat unwissentlich einen Sichtschutzzaun mit einer Höhe von ca. 1,90 m errichtet.

 

Der Antrag auf isolierte Befreiung des Bauherrn mit Begründung und Fotos, ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Das Grundstück hat im Vergleich zu anderen Grundstücken im Ortsgebiet eine besondere Lage. Der Eingangsbereich des Hauses ist nahezu ungeschützt an der Ecke Am Dorfbrunnen und Hofstattstraße.

 

Der Antragsteller führt folgende Begründung an, die eine Erhöhung des Sichtschutzzaunes rechtfertigen:

 

Im Rahmen der Ermessenausübung, muss die besondere Grundstückslage bewertet werden. Einer isolierten Befreiung zur Erhöhung des Sichtschutzzaunes von 1,40 m auf rund 1,90 m sollte zugestimmt werden.

 

Der Antrag wird ausführlich diskutiert und es werden unterschiedliche Aspekte herangezogen. Der Gemeinderat kommt einheitlich jedoch überein, dass hier die sozialen sowie auch sicherheitsrechtlichen Gründe für die Befreiung sprechen.


Beschluss:

 

Einer isolierten Befreiung zur Erhöhung des Sichtschutzzaunes von 1,40 m auf rund 1,90 m wird für 5 Jahre zugestimmt mit der Maßgabe, dass danach ein Rückbau durchgeführt werden muss.

Wird sich jedoch zwischenzeitlich ein Mieterwechsel ereignen, muss der Zaun aufgrund dessen sofort zurückgebaut werden.