Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 verschiedene Eckpunkte für die Ausschreibung der Planungsleistung „Campingplatz“ beschlossen. Des Weiteren wurde festgelegt, dass verschiedene Büros angeschrieben werden sollen, die dann ihre Entwurfsplanung im Gemeinderat vorstellen (Workshop).
Am 19.04.2021 fand ein Besprechungstermin in der Verwaltung mit Frau Prechter statt, die uns bei der Findung eines Planungsbüros beratend zur Seite stehen möchte/kann.
Frau Prechter erläuterte, dass es 2 verschiedene Möglichkeiten der Ausschreibungsverfahren gibt:
- Einladungswettbewerb:
Hier
ist es möglich, als Auftraggeber
ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mehrere,
grundsätzlich mindestens aber drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebots
aufzufordern.
Die Gemeinde gibt den Büros die Möglichkeit eine „Vorplanung“ einzureichen, die dann auch entsprechend honoriert wird. Das sind ca. 10% des Auftragsvolumens. Bei einem Volumen von einer Mio.Euro incl. Nebenkosten, sind das ca. 15.000 € pro Planungsbüro.
b. Freihändige Vergabe:
Die Vergabe von
Architekten- und Ingenieurleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes (214.000
€) kann grundsätzlich freihändig geschehen. Bei einer Mio.Euro Auftragsvolumen
liegt die Planungsleistung bei ca. 200.000 €.
Vorgehensweise:
Für
die Vergabe der Planungsleistung und dem dazu angedachten „Workshop“, gibt es
die Möglichkeit mindestens drei
Büros anzufragen. Die sich im Gemeinderat mit entsprechenden Referenzen vorstellen.
Redezeit ca. 20 – 30 min. Den „Bewerbern“ werden die vom Gemeinderat
festgelegten Eckpunkte zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat entscheidet im
eigenen Ermessen, welches Büro beauftragt wird.
Beschluss: - ohne Gemeinderat Lutzenberger-
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, die Vergabe der Planungsleistung nach Variante b) -freihändige Vergabe- durchzuführen.