Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee ist seit dem 26.04.1976 anerkannter Luftkurort. Auf Grundlage des § 10 Abs. 2 BayAnerkV müssen die luftqualitativen Anforderungen regelmäßig geprüft werden. So wurde am 17.04.2019 der Deutsche Wetterdienst mit der Erstellung eines Luftqualitätsgutachten zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen nach Art. 7 Abs. 5 KAG als „Luftkurort“ beauftragt. Mit Schreiben vom 06.04.2021 wurde der Gemeinde das insgesamt positive Gutachten übersandt, aus welchem hervorgeht, dass die lufthygienischen Anforderungen an das Prädikat „Luftkurort“ erfüllt sind. Die Messungen erfolgten an insgesamt 3 Stellen über ein gesamtes Jahr hinweg.

 

Die Kosten des Gutachtens belaufen sich auf 6.031,44 Euro brutto.

 

Der Gemeinderat regt an, mit dem Prädikat nach außen aktiv zu werben. 1. Bürgermeister Hoffmann teilt mit, dass dies gerne bei der anstehenden Überarbeitung der CI aufgegriffen wird.


Beschluss:  - ohne Gemeinderat Kettler -

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.