Sachverhalt:

 

Bei der Verwaltung ist der als Anlage beigefügte Antrag von Herrn Gemeinderat Hansch eingegangen.

 

ANTRAG „PARKGEBÜHREN AM FREIZEITGELÄNDE“

 

Liebe Ratsmitglieder,

 

Im Jahre 2016 hat der Gemeinderat eine „Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen im Freizeitgelände in der Gemeinde Utting am Ammersee

(Parkgebührenordnung)“ erlassen. Diese Verordnung wurde im Juli 2018 erstmals angepasst, da entlang des Bahngleises neue Parkplätze ausgewiesen, sowie eine 2-Tageskarte eingeführt wurde. Die Parkgebühren haben sich von Beginn an den anderen Gemeinden am Ammersee orientiert. Seit dem vergangenen Jahr hat nun Stegen (Gemeinde Inning) die Gebühren erhöht. Eine Tageskarte dort kostet inzwischen 6 Euro (vormals 5 €). In Herrsching bezahlt man für eine Tageskarte inzw. 8 Euro.

Unsere Gebührenordnung sieht vor, dass ein gültiger Parkschein ganzjährig in der Zeit zwischen

10:00 Uhr und 20:00 Uhr vorliegen muss.

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, trotz Bedenken einiger damaliger Ratsmitglieder, sowie der Verwaltung, bzgl. der Investitionen für die Erschließung und die Errichtung der Parkautomaten (rund 36k EUR) wurde bereits im ersten Jahr ein Plus erwirtschaftet. Im Jahr 2020 hat die Gemeinde Utting durch die Automaten sowie die App „ParkNow“ rund 93.500 EUR eingenommen.

 

Hiermit beantrage ich, dass der Gemeinderat eine zweite Änderung der Gebührenordnung erlässt.

Die Änderungen sind wie folgt:

 

§1 Gebührenhöhe:

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

a) Parken bis zu einer Höchstdauer von 0,5 Stunden           Gebührenfrei

b) Je weitere angefangene 0,5 Stunde                                  0,50 €

c) Für eine Tageskarte.                                                          6,00 €

d) Für eine Zweitageskarte.                                                    12,00 €

 

§2 Gebührenpflichtige Zeiten:

Gebührenpflichtig in Bereichen, in denen das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen nur mit

gültigem Parkschein zulässig ist, besteht in der Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr.


Beschluss:

 

 

Abstimmung:

Ja:       13                    Nein:    4

Der Gemeinderat beschließt die zweite Änderung der Parkgebührenverordnung wie folgt:

 

§1 Gebührenhöhe

 

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

a) Parken bis zu einer Höchstdauer von 0,5 Stunden           Gebührenfrei

b) Je weitere angefangene 0,5 Stunde                                  0,50 €

c) Für eine Tageskarte.                                                          6,00 €

d) Für eine Zweitageskarte.                                                    12,00 €

 

 

§2 Gebührenpflichtige Zeiten

 

Gebührenpflichtig in Bereichen, in denen das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen nur mit

gültigem Parkschein zulässig ist, besteht in der Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

 

 

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen wie sich eine 2-Std.-frei Parkzeit für E-Autos umsetzen lässt.

 

Abstimmung:

Ja:       13                    Nein:    4