Abstimmung:

Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück mit der Fl.Nr. 130/4, Gemarkung Rieden am Ammersee, liegt im Umgriff des Teilbereichs B des rechtskräftigen Bebauungsplanes Holzhausen West. Nachdem es sich hier in diesem Teilbereich B um einen einfachen Bebauungsplan handelt und lediglich die Baugrenzen festgelegt werden, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Inhalt des Bauantrags ist nun der Neubau eines Balkons an das bereits bestehende Wohnhaus. Der Balkon hat eine Größe von 5,54 qm (4,62m x 1,20m) und befindet sich vollständig unter dem bereits vorhandenen Dachvorsprung.

 

Baukonstruktion:

Holzbalkon lamellenverleimt

Lärchenbeläge Natur unbehandelt

 

Festzustellen ist, dass sich das beantragte Bauvorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu genanntem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.