Abstimmung:

Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 272/1, Gemarkung Utting am Ammersee, liegt im unbeplanten Innenbereich, so dass sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – richtet. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist anzuwenden.

Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenarten der näheren Umgebung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche einfügt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Den Maßstab hierzu bildet die vorhandene Bebauung.

Die Grundstücksgröße beträgt 580 m².

 

Beantragt wird nun die Genehmigung zum Anbau eines Wintergartens auf der Südseite des Gebäudes. Der Anbau wurde bereits errichtet.

 

Abmessungen des Wintergartens: 4,25 m x 2,80 m / Firsthöhe 2,72 m, Traufhöhe 2,27 m

 

Festzustellen ist, dass sich das beantragte Bauvorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Festsetzungen der Satzung (§ 4 Abs. 2 verglaste Skelettkonstruktion) über die örtlichen Bauvorschriften werden eingehalten.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.