Abstimmung:

Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für das vorliegende Bauvorhaben, wurde im Januar 2021 bereits eine Bauvoranfrage gestellt und im Gemeinderat behandelt. Das Einvernehmen wurde hierfür erteilt. Das Landratsamt hat über die Bauvoranfrage noch nicht entschieden. Da das Bauvorhaben noch in diesem Jahr verwirklicht werden soll, wurde der Bauantrag hierfür vorgezogen.

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. In diesem Bereich gilt die Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Es ist vorgesehen, auf dem insgesamt 1850 m² großen Grundstück (alle 3 Fl.Nrn. zusammengefasst) die bestehenden Erdgeschoss-Wohnung in eine Physiopraxis umzunutzen und einen Wintergarten anzubauen. Der Anbau dient den Praxisräumen. Aus dem Bauplan ist auch zu entnehmen, dass der Wintergarten mit Flachdachkonstruktion ausgeführt wird, auf dem eine Dachterrasse entstehen soll (entspricht § 3 Abs. 2 der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften).

 

Maße des Wintergartens: 12,00 m x 6,00 m / Höhe: 4,61 m incl. Geländer der Dachterrasse

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich der Anbau an das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.

 

Entsprechender Stellplatznachweis wird erbracht, wobei die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen der Bauaufsichtsbehörde obliegt.

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.