Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat sich erstmalig am 11.12.2014 mit dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung des Hotels Sonnenhof zu Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der FlNr. 95, Gemarkung Rieden, Ammerseestr. 1-3“, beschäftigt.

 

Danach wurden mehrere Tektur-Anträge zu genanntem Bauvorhaben gestellt.

 

  1. Tektur am 07.09.2015 – u.a. zusätzliche Änderungen im Hauptgebäude
  2. Tektur am 17.03.2016 – Errichtung Fahrrad- und Abstellkeller
  3. Tektur am 04.05.2017 – u.a. Änderung Dachgauben und Dachflächenfenster
  4. Tektur am 20.07.2017 – Verlegung des Fahrrad- und Abstellkellers

 

Nun wurde die 5. Tektur zur Errichtung einer weiteren Gaube auf der Westseite beantragt.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 95, Gemarkung Rieden am Ammersee, ist nach § 34 BauGB zu beurteilen (Einfügungsgebot). Es gilt für diesen Bereich die Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Aus den Planunterlagen ist ersichtlich, dass es sich um die Errichtung einer fünften Dachgaube auf der Westseite handelt, die sich symmetrisch in die Lage der bestehenden Gauben einfügt und auch nicht der Satzung über örtliche Bauvorschriften widerspricht.

 

 


Beschluss:  (-ohne Gemeinderat Hansch-)

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur 5. Tektur, Errichtung einer weiteren Gaube auf der Westseite, wird erteilt.