Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2019 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Gemeinderatssitzung vom 23.04.2020 dem Gemeinderat vorgelegt und anschließend festgestellt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am Montag den 30.11.2020 die Jahresrechnung 2019 geprüft. Bei der Prüfung der Jahresrechnung 2019 ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen oder Unstimmigkeiten. Lediglich bei der Prüfung des Sonderthemas „Gemeindewohnungen“ wurde festgestellt, dass die Hausverwaltung regelmäßig Skonto falsch berechnet hat bzw. nicht in Abzug gebracht hat. Hier wurde die Hausverwaltung aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Herr Florian Hansch erläutert kurz den Prüfungsablauf der örtlichen Rechnungsprüfung 2019.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.


Beschluss:

Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 festgestellt und sich mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Jahr 2019 einverstanden erklärt.

 

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung erteilt der Gemeinderat nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2019 die Entlastung.