Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting hat in seiner Sitzung am 12.04.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mentergelände“ im Regelverfahren beschlossen.

 

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

Die Vorentwurfsplanung wurde am 07.06.2018 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 21.06.2018 bis einschließlich 23.07.2018 statt.

 

Die Entwurfsplanung wurde am 26.03.2020 gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 20.04.2020 bis einschließlich 12.06.2020 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen, wurden in der Sitzung vom 29.10.2020 behandelt sowie der Plan-Entwurf vom 29.10.2020 gebilligt.

 

Hierzu erfolgte eine erneute, verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB vom 11.11.2020 bis einschließlich 25.11.2020. Die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben wurde auf die geänderten bzw. ergänzten Teile beschränkt.

 

In der Sitzung vom 26.11.2020 erfolgte ein weiterer Beschluss zu einer geringfügigen Änderung der Planung auf Grundlage einer Stellungnahme durch den Vorhabensträger. Die einzige von der Änderung betroffene Nachbarin hat dieser schriftlich zugestimmt bzw. keine Einwendungen erhoben. Belange Dritter werden somit nicht nachteilig berührt. Eine erneute Offenlage samt Trägerbeteiligung wäre reine Formsache und ist nicht erforderlich.

Sämtliche Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden beraten und anschließend mit

JA 16  :  NEIN  0 gefolgt.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat der Gemeinde Utting nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs.  2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs.  2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB, Beteiligung der Behörden, Kenntnis.

 

2.      Der Gemeinderat der Gemeinde Utting beschließt den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 17.12.2020 als Satzung.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Menterglände“ bekannt zu machen.