Sachverhalt:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Utting hat in seiner Sitzung am 12.04.2018 die Aufstellung des
Bebauungsplans „Mentergelände“ im Regelverfahren beschlossen.
Mit der
Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München beauftragt.
Die
Vorentwurfsplanung wurde am 07.06.2018 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom
21.06.2018 bis einschließlich 23.07.2018 statt.
Die Entwurfsplanung
wurde am 26.03.2020 gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 20.04.2020 bis einschließlich 12.06.2020 statt.
Die eingegangenen
Stellungnahmen, wurden in der Sitzung vom 29.10.2020 behandelt sowie der
Plan-Entwurf vom 29.10.2020 gebilligt.
Hierzu erfolgte
eine erneute, verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a
Abs. 3 BauGB vom 11.11.2020 bis einschließlich 25.11.2020. Die Möglichkeit
Stellungnahmen abzugeben wurde auf die geänderten bzw. ergänzten Teile
beschränkt.
In der Sitzung vom
26.11.2020 erfolgte ein weiterer Beschluss zu einer geringfügigen Änderung der
Planung auf Grundlage einer Stellungnahme durch den Vorhabensträger. Die
einzige von der Änderung betroffene Nachbarin hat dieser schriftlich zugestimmt
bzw. keine Einwendungen erhoben. Belange Dritter werden somit nicht nachteilig
berührt. Eine erneute Offenlage samt Trägerbeteiligung wäre reine Formsache und
ist nicht erforderlich.
Sämtliche
Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden beraten und anschließend mit
JA 16 :
NEIN 0 gefolgt.
Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Utting nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB, Beteiligung der Behörden, Kenntnis.
2. Der
Gemeinderat der Gemeinde Utting beschließt
den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 17.12.2020 als
Satzung.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Menterglände“
bekannt zu machen.