Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften gilt in diesem Bereich nicht.

 

Es ist vorgesehen, auf dem 352 m² großen Grundstück den vorhandenen Baukörper abzureißen und einen Neubau des Wohnhauses mit Carport vorzunehmen.

 

Maße:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Traufhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Hechelleite 3 d

352 m²

Einzelhaus

Sattel 20°

11,76 x 7,25

6,12

7,44

 

Werte der Umgebungsbebauung:

 

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Traufhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Hechelleite 3 b

410 m²

Einzelhaus

Sattel 28°

9,99 x 8,99

4,99

7,39

Hechelleite 3 c

362 m²

Einzelhaus

Sattel 28°

9,99 x 8,99

4,99

7,39

Hechelleite 3 a

848 m²

Einzelhaus

Sattel

26°

15,00x 13,70

2,75

6,93

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.

 

Der Carport mit Abstellraum (5,70 m x 6,33 m) wird an der Süd/Westgrenze (Grenzbebauung) des Grundstücks ausgeführt.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde. Wobei festzustellen ist, dass zum nördlich gelegenen Grundstück (FlNr. 2471/7, Gemarkung Utting am Ammersee) eine Abstandsflächenübernahme notwendig wird. Die beteiligten Eigentümer veranlassen hier eine notarielle Beurkundung, so dass dem Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt werden kann.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.