Sachverhalt:
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften gilt in diesem Bereich nicht.
Es ist vorgesehen, auf dem 352 m² großen Grundstück den vorhandenen Baukörper abzureißen und einen Neubau des Wohnhauses mit Carport vorzunehmen.
Maße:
Adresse |
Grundstück |
Art |
Dach |
Gesamtmaße (Meter) |
Traufhöhe (Meter) |
Firsthöhe (Meter) |
Hechelleite 3 d |
352 m² |
Einzelhaus |
Sattel 20° |
11,76 x 7,25 |
6,12 |
7,44 |
Werte der Umgebungsbebauung:
Adresse |
Grundstück |
Art |
Dach |
Gesamtmaße (Meter) |
Traufhöhe (Meter) |
Firsthöhe (Meter) |
Hechelleite 3 b |
410 m² |
Einzelhaus |
Sattel 28° |
9,99 x 8,99 |
4,99 |
7,39 |
Hechelleite 3 c |
362 m² |
Einzelhaus |
Sattel 28° |
9,99 x 8,99 |
4,99 |
7,39 |
Hechelleite 3 a |
848 m² |
Einzelhaus |
Sattel 26° |
15,00x 13,70 |
2,75 |
6,93 |
Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.
Der Carport mit Abstellraum (5,70 m x 6,33 m) wird an der Süd/Westgrenze (Grenzbebauung) des Grundstücks ausgeführt.
Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde. Wobei festzustellen ist, dass zum nördlich gelegenen Grundstück (FlNr. 2471/7, Gemarkung Utting am Ammersee) eine Abstandsflächenübernahme notwendig wird. Die beteiligten Eigentümer veranlassen hier eine notarielle Beurkundung, so dass dem Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt werden kann.
Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.