Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Utting am Ammersee und der Träger der Kindertageseinrichtung haben zur Regelung der kommunalen Förderung der Betreuungsplätze eine Vereinbarung geschlossen. Demnach bedarf der jährliche Haushaltsplan des Telos-Kinderhauses der Zustimmung der Gemeinde.

 

Der Träger hat den Entwurf des Haushaltsplans 2021 vorgelegt. Auf die der Sitzungseinladung beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Der Träger weist einen Überschuss von 6.930,00 € aus.

 

Laut Vereinbarung trägt die Gemeinde Utting am Ammersee für das Telos-Kinderhaus unter anderem die Ausgaben für den Gebäudeunterhalt und die laufenden Betriebskosten. Die zusätzlichen Maßnahmen werden zu den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2021 berücksichtigt.

 

Gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 erhöht sich insb. der Personalaufwand wegen der seit September 2020 neu geschaffenen „altersgemische-Gruppe“. Darüber hinaus erhöht sich der allg. Aufwand wg. der geplanten Erweiterung in 2021.

Anm.: in 2021 wird es eine Tariferhöhung im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) geben, welcher ebenfalls eingerechnet ist.

 

Bei den Zuschüssen und den Elternbeiträgen geht der Träger von durchschnittlich
56 Kinder (Vorjahr: 42 Kinder) aus.

 

Für die Berechnung der Förderabschläge 2021 nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gilt ein Basiswert von 982,06 €. der Basiswert wird jährlich durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration anhand der Entwicklung der Personalkosten angepasst und bekannt gegeben. Durch Multiplikation mit dem Buchungszeit bzw. Gewichtungsfaktor verändert sich der Förderbetrag.

 

Der Träger hat die kommunale und staatliche Förderung nach dem BayKiBiG auf Grundlage eines Basiswertes in Höhe von 1.278,50 € (Kalkulation Vorjahr: 1.227,38 €), auf den Beschluss von Tagesordnungspunkt 15 der heutigen Gemeinderatssitzung über den Haushalt der AWO „Seestrolche“ wird an dieser Stelle verwiesen. Auf die Förderung nach dem BayKiBiG hat der Träger einen Rechtsanspruch.

 

Im Saldo ergibt sich laut Haushaltsplan 2020 folgende Förderung:

 

 

Förderung

Förderung

2020

2021

Zuschüsse (BayKiBiG)

Gemeinde:

108.934,85 €

188.565,00 €

Zuschüsse (BayKiBiG)

Freistaat Bayern:

120.258,18 €

245.148,50 €

Betriebskostenzuschuss

0,00 €

0,00 €

Förderung Gemeinde:

108.934,85 €

188.565,00 €

Förderung Gesamt:

229.193,03 €

433.713,50 €

 

 

 

Der Betriebskostenzuschuss laut Defizitvereinbarung hat sich wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Betriebskostenzuschuss Wirtschaftsplan

Belegung im Durchschnitt

Ergebnis

2013

30.402,95 €

55

- 30.402,95 €

2014

49.659,86 €

48

- 49.659,86 €

2015

7.706 €

42

140.020,70 €

2016

1.369,06 €

41

25.826,21 €

2017

356,24 €

42

26.001,20 €

2018

+ 508,45 €

41

29.292,88 €

2019

5.642,00 €

41

- 15.190,00 €

2020

+ 665,00 €

42

Liegt noch kein Ergebnis vor

2021

+ 6.930,00 €

56

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushalsplans 2021 für das Telos-Kinderhaus zu.