Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Utting am Ammersee und der Träger der Kindertageseinrichtung haben zur Regelung der kommunalen Förderung der Betreuungsplätze eine Vereinbarung geschlossen. Demnach bedarf der jährliche Haushaltsplan des AWO-Kinderhorts „Seestrolche“ der Zustimmung der Gemeinde.

 

Der Träger hat den Entwurf des Haushaltsplans 2021 vorgelegt. Auf die der Sitzungseinladung beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Laut Vereinbarung trägt die Gemeinde Utting am Ammersee für den AWO-Kinderhort unter anderem die Ausgaben für den Gebäudeunterhalt und die laufenden Betriebskosten.

 

Gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 ergeben sich v. a. beim Personalaufwand Änderungen. Grund hierfür ist u.a. die erfolgende Tariferhöhung für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE).

 

Bei den Zuschüssen und den Elternbeiträgen geht der Träger von durchschnittlich
42 Kinder (Vorjahr: 35 Kinder) aus.

 

Für die Berechnung der Förderabschläge 2021 nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gilt ein Basiswert von 982,06 €. Der Basiswert wird jährlich durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration anhand der Entwicklung der Personalkosten angepasst und bekannt gegeben. Durch Multiplikation mit dem Buchungszeit bzw. Gewichtungsfaktor verändert sich der Förderbetrag.

 

Der Träger hat die kommunale und staatliche Förderung nach dem BayKiBiG auf Grundlage eines Basiswertes in Höhe von 1.278,50 € (Kalkulation Vorjahr: 1.227,38 €) und durchschnittlich 42 Kinder (Vorjahr: 35 Kinder) kalkuliert. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung auf jeweils 72.746,71 € (Haushaltsplan 2020: 58.147,08 €). Auf die Förderung nach dem BayKiBiG hat der Träger einen Rechtsanspruch.

 

Trotz höherer Erlöse (Elternbeiträge und Zuschüsse BayKiBiG) müsste die Gemeinde Utting bei einem ausgeglichenen Haushaltsplan 2021 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 26.135,17 € (Kalkulation Vorjahr: 22.515,35 €, Ergebnis 2019 Überschuss von 1.857,25 €; Ergebnis 2018: Überschuss von 7.883,18 €) leisten.

 

 

 


 

Im Saldo ergibt sich laut Haushaltsplan 2021 folgende Förderung:

 

Förderung

Förderung

2021

2020

Zuschüsse (BayKiBiG)

Gemeinde:

72.746,71 €

58.147,08 €

Zuschüsse (BayKiBiG)

Freistaat Bayern:

72.746,71 €

58.147,08 €

Betriebskostenzuschuss

26.135,17 €

22.515,35 €

Förderung der Gemeinde:

98.881,88 €

60.662,43 €

Förderung gesamt:

171.628,59 €

138.809,51 €

 

 

 

Der Betriebskostenzuschuss laut Defizitvereinbarung hat sich wie folgt entwickelt:

Jahr

Betriebskostenzuschuss Wirtschaftsplan

Rückzahlung an Gemeinde lt. Abrechnung

Belegung im Durchschnitt

2013

4.672,95 €

3.857,04 €

42

2014

23.546,16 €

3.725,47 €

30

2015

13.012,91 €

12.116,15 €

24

2016

5.503,26 €

16.845,97 €

32

2017

6.418,96 €

4.275,81 €

33

2018

6.207,13 €

7.883,18 €

34

2019

16.624,48 €

1.857,25 €

34

2020

22.515,35 €

-liegt noch nicht vor-

35

Anmerkung: Der Betriebskostenzuschuss zum Defizitausgleich wurde bisher nicht in Anspruch genommen, es haben sich jedes Jahr positive Abrechnungen ergeben.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushalsplans 2021 für den AWO-Kinderhort „Seestrolche“ zu.