Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Zur Auftragserteilung für die Planerleistung zur Generalsanierung des Hauses für Kinder „Zur Ludwigshöhe“ sowie die Neuerrichtung einer Kinderkrippe, wurde ein VgV-Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

 

Unter Berücksichtigung der Auswertung des Vergabegesprächs und des abschließenden Honorarangebotes, war das Architekturbüro Spengler mit den Leistungsphasen 2 bis 9 zu beauftragen.

 

Entsprechender Beschluss des Gemeinderates, wurde am 12.12.2019 gefasst.

 

Während der Generalsanierung des Kindergartens und der Neuerrichtung der Kinderkrippe, können die Kinder nicht in der bisherigen Einrichtung verbleiben. Es wurde entschieden, dass die Kinder während der Bauphase in einer temporären Einrichtung untergebracht werden sollen. Die Errichtung der temporären Einrichtung, wird in Containerbauweise ausgeführt.

 

Aus zeitlicher und wirtschaftlicher Sicht, soll für die Planung und Ausführung des „Containerbaus“ das gleiche Büro beauftragt werden, das auch aufgrund des VgV-Verfahrens zur Generalsanierung und Neuerrichtung der Kinderkrippe, beauftragt wurde.

 

Das Architekturbüro Spengler ist bereits mit den genannten Maßnahmen vertraut. Das Nachtragsangebot für die genannte Planungsleistung beträgt für Leistungsphase 3 – 8 pauschal, 70.000 € netto (brutto bei 16 % MwSt. 81.200 €).

 

Erläuterung:

 

Das Architekturbüro ist bereits mit der gesamten Planung, Koordination und Leitung des Bauvorhabens „Zur Ludwigshöhe“ beauftragt. Dazu gehört auch die wirtschaftliche, technische und zeitliche Koordination sowie die Einbindung und Überwachung aller Beteiligten. Das Vertragsverhältnis mit dem Architekturbüro Spengler soll daher um die Leistungen zur Planung des Containerbaus erweitert werden.

Die Beauftragung eines anderen Architekturbüros mit den Leistungen zur Planung des Containerbaus wäre aufgrund der hierdurch entstehenden Schnittstellen mit erheblichen Schwierigkeiten und der Gefahr einer Beeinträchtigung des Bauablaufs verbunden. Insbesondere würde die Beauftragung verschiedener Architekturbüros mit den Leistungen der Objektplanung für die Neuerrichtung der Kinderkrippe und den Containerbau erheblichen Abstimmungsbedarf hervorrufen und somit die Gefahr mit sich bringen, dass diese Bauvorhaben nicht „synchron“ ineinandergreifen. Es ist aber zwingend notwendig, dass der Containerbau und die Sanierungsmaßnahmen reibungslos ineinander übergehen, um eine lückenlose Unterbringung und somit Betreuung der Kinder sicherzustellen.

 

Hinzu kommt, dass durch die Planung aus einer Hand Prozesse effizienter gestaltet und somit Kosten reduziert werden können.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Für die Planungsleistung zur Errichtung eines temporären Kindergartens in Containerbauweise als Nachtrag zum Hauptvertrag (Beschluss vom 12.12.2019) für Leistungsphase 3 – 8, wird das Architekturbüro Spengler beauftragt. Auftragssumme pauschal in Höhe von 70.000 € netto.