Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften gilt in diesem Bereich nicht.

 

Es ist vorgesehen, auf dem 1096 m² großen Grundstück (hinter der bestehenden Garage) ein Atelier anzubauen mit Dachterrasse. Die Dachterrasse ist vom OG aus zugänglich.

 

Maße des Ateliers: 9,00 m x 4,88 m / Höhe: 3,30 m + Geländer 0,90 m

 

Auf den Bauantrag „Ausbau des Dachgeschosses mit Anhebung des Dachs, einer Außentreppe im EG-OG und eines Carports“ und das Anschreiben des Antragstellers, wird verwiesen.

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich der Anbau an das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde.

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

 


Beschluss:

 

Das einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.