Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das BauGB geht ganz selbstverständlich davon aus, dass sich die Gemeinden zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme externer Unterstützung bedient. Damit soll insbesondere dem Zügigkeits- und Konzentrationsgebot Rechnung getragen werden. Der externe Dienstleister bringt Kapazitäten mit, ohne einen übermäßigen Personalaufwuchs in der Gemeindeverwaltung selbst zu verursachen. Außerdem bringt er regelmäßig wichtiges Knowhow mit.

 

Der Verzicht auf einen Sanierungsarchitekten kann sinnvoll sein bei kleineren Sanierungsmaßnahmen, die im vereinfachten Verfahren durchgeführt und von einer gut aufgestellten Verwaltung betrieben werden, die über die Kernkompetenzen selbst verfügt.

 

Als Sanierungsarchitekten werden in der Praxis regelmäßig Planungsbüros bezeichnet, die Koordinierungs-, Planungs- u. a. Leistungen für die Gemeinde übernehmen. Sie sollten aber Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen besitzen. Die Gemeinde kann sowohl Aufgaben der Vorbereitung als auch der Durchführung der Sanierung an externe Beauftragte übertragen. Ob und in welchem Umfang sie dies tut, liegt in ihrem Ermessen.

 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern wird empfohlen, die Suche nach einen Sanierungsarchitekten zur Umsetzung der geeigneten Maßnahmen (Ziele), in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Schondorf und Greifenberg durchzuführen. Für Interkommunale Projekte wird ein erhöhter Fördersatz i.H. v. 80 % angesetzt. Die Gemeinden Schondorf und Greifenberg steht dem Projekt in interkommunaler Zusammenarbeit positiv gegenüber.

 

Leistungsspektrum:

 

Beratungsleistungen des Sanierungsarchitekten zur Umsetzung von geeigneten Maßnahmen

-          Sanierungsbetreuung in den Gemeinden Schondorf am Ammersee, Greifenberg und Utting am Ammersee gemäß § 157 Abs. 1 S.1 BauGB in den jeweiligen Sanierungsgebieten

-          Die Sanierungsbetreuung soll sowohl der Gemeinde als auch den Bürger*innen als kompetenter Partner für die Beratung und Begleitung zu geplanten Sanierungsmaßnahmen und deren Umsetzung an ihren Gebäuden und anderen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die Beratung erstreckt sich dabei von der Erstberatung über die Antragstellung, bis hin zur Begleitung in der Durchführungsphase, sowie der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme gegenüber der Förderbehörde.

-          jährliche Verlängerungsoption, Beauftragung als Staffelvertrag bis maximal 4 Jahre

 

Angabe besondere Leistungen

-          Übernahme von Koordinierungs-, Planungs- u. a. Leistungen für die Gemeinde

-          Abstimmungen mit Behörden, Öffentlichkeitsarbeit, Einbindung nötiger Fachgutachter unter Angabe des anfallenden Honorars

-          Angaben zu Nebenkosten, Fahrtkosten, andere Leistungen

-          Darstellung der Gesamtkosten inkl. besonderer Leistungen

 

 

Abrechnungsmodalitäten

 

Die Gemeinden Schondorf, Greifenberg und Utting haben beschlossen die Einzelmaßnahme ‚Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes‘ in interkommunaler Zusammenarbeit durchzuführen. Hierzu müssen die Abrechnungsmodalitäten (Kostenaufteilungen) festgelegt werden, um eine Bewilligung zum Zuwendungsantrag zu erhalten.

 

Grundsätzlich werden die Kosten und die Förderanteile durch die 3 beteiligten Gemeinden geteilt.

In die Kostenaufteilung fließt als Schlüsselfaktor mit ein, dass das Untersuchungsgebiet der vorbereitenden Untersuchung (zukünftiges Sanierungsgebiet) und die Einwohnerzahl der Gemeinden je zu 50 % berücksichtigt werden. Das führt zu einer gerechteren Aufteilung der Kosten und der Förderung, so auch schon zur Kostenaufteilung zur interkommunalen Zusammenarbeit „ISEK“ am 19.10.2017 beschlossen.

 

 In den einzelnen Gemeinden werden folgende Leistungsbausteine abgerechnet.

 

Gemeinde Schondorf am Ammersee:

Leistungsbaustein 1: Erstellung einer Ausschreibung durch externen Planer

Leistungsbaustein 2: Durchführung vorbereitende Untersuchungen

Leistungsbaustein 4: Beratungsleistungen zur Sanierungsbetreuung

 

Gemeinde Greifenberg:

Leistungsbaustein 1: Erstellung einer Ausschreibung durch externen Planer

Leistungsbaustein 2: Durchführung vorbereitende Untersuchungen

Leistungsbaustein 3: Flächenmanagement

Leistungsbaustein 4: Beratungsleistungen zur Sanierungsbetreuung

 

Gemeinde Utting am Ammersee:

Leistungsbaustein 1: Erstellung einer Ausschreibung durch externen Planer (Beteiligung nur an der Beratungsleistung)

 

Leistungsbaustein 4: Beratungsleistungen zur Sanierungsbetreuung


Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird ermächtigt im Zuge der Durchführung der Fördermaßnahme Beratungsleistungen zur Sanierungsbetreuung zur Umsetzung von geeigneten Maßnahmen als Baustein in das Leistungsbild aufzunehmen und in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Schondorf und Greifenberg durchzuführen.

 

2.    Der Gemeinderat stimmt der Festlegung zu den Abrechnungsmodalitäten der Kostenaufteilung 50% Untersuchungsgebiet zur Vorbereitenden Untersuchung und 50% Einwohnerzahl zu.