Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist hier zu beachten.

 

Das mit insgesamt 912 m² großem Grundstück, ist mit einer Gewerbehalle bebaut, in dem das Dachgeschoss aufgestockt und ausgebaut werden soll. Des Weiteren wird eine Abweichung von Art. 6 BayBO beantragt, da die Abstandsflächen der östlichen Wand nicht eingehalten werden können.

 

Maße:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Elisabethweg 2 a

912 m²

Gewerbehalle mit Wohnungen

Sattel

22,46x 13,95

8,92

12,18

 

Werte der Umgebungsbebauung ergeben sich aus den Plänen.

 

Planer und Bauherr haben das beantragte Bauvorhaben, bereits mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt ebenfalls der Bauaufsichtsbehörde.

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt. Das Bauvorhaben spricht nicht gegen die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften.

 

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt. Das Landratsamt soll die Dacheinschnitte, welche Loggien-Charakter hat prüfen. Darüber hinaus wird der Hinweis gegeben, dass die Dacheindeckung mit Ziegeln erfolgen solle.