Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist hier zu beachten.

 

Auf dem mit insgesamt 506 m² großen Grundstück, soll ein Einfamilienhaus gebaut werden.

 

Maße:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Holzhauser Str. (noch keine Hausnummer)

506 m²

Einzelhaus

Sattel 44,9°

13,22x 7,01

4,94

8,44

 

Werte der Umgebungsbebauung:

 

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Holzhauser Str.4a

422 m²

Einzelhaus

Sattel 22°

13,30x 10,00

4,18

6,68

Elisabethweg 8

2025 m²

Mehrfamilienhaus

Sattel 22°

10,0 x 12,0 nur Haupthaus

5,75

8,25

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt. Das Bauvorhaben spricht nicht gegen die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde.

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.