Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften gilt in diesem Bereich nicht.

 

Es ist vorgesehen, auf dem 1096 m² großen Grundstück im vorhandenen Baukörper einen Dachgeschossausbau mit Anhebung des Dachs vorzunehmen, da eine sinnvolle Nutzung im jetzigen Bestand aufgrund der geringen Höhe nicht möglich ist. Des Weiteren ist die Errichtung eines Balkons im Dachgeschoss, die über eine Außentreppe erschlossen werden soll, sowie die Errichtung eines Carports geplant.

 

Die jetzige Dachneigung wird beibehalten – die neue Firsthöhe geht nicht über die Höhen der umliegenden Bebauung hinaus.

 

Maße:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Jahnstr. 14

1096 m²

Mehrfamilienhaus

Sattel 23°

11,35x 9,59

7,20

9,45

 

Werte der Umgebungsbebauung:

 

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe 

(Meter)

Firsthöhe

(Meter)

Jahnstr. 13

797 m²

Einzelhaus

Sattel 37°

15,00 10,00

2,75

6,95

Jahnstr. 16, 16a

585 m²

Zweifamilienhaus

Sattel 45°

9,25 x 15,24

3,60

8,70

J.-Sedlmeir-Str. 1, 1a

804 m²

Mehrfamilienhaus

Sattel

32°

10,00x 18,00

6,25

9,78

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.

 

Auf Dachgauben und andere Dachaufbauten wird verzichtet. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss nach BayBO.

 

Der Carport mit Abstellraum (3,00 m x 7,00 m) wird an der Süd/Westgrenze (Grenzbebauung) des Grundstücks ausgeführt.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde.

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.