Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 27.10.2020 (siehe Anlage) informiert die Untere Naturschutzbehörde dar-über, dass der Kreistag mit Beschluss vom 01.10.2019 die Weichen für die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes (LPV) gestellt hat.

Vorgelegt werden außerdem der von einer hierfür spezialisierten Anwaltskanzlei auf juristische Vollständig- und Richtigkeit geprüfte Satzungsentwurf sowie die Entwürfe der Beitrags- und Wahlordnung für den LPV (siehe Anlage).

Darüber hinaus erläutert die Untere Naturschutzbehörde in ihrem Anschreiben die Beweggründe für die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes sowie die Prinzipien und Rahmenbedingungen für dessen Aufbau, Zweck und Finanzierung.

Innerhalb der Landschaftspflegeverbände arbeiten Kommunen, Landwirte und Naturschützer gleichberechtigt zusammen und wirken so gemeinsam beim Erhalt der Biodiversität auf Biotopflächen in unserer Kulturlandschaft mit (Stichwort Drittelparität).

Die Kapazitätsgrenze der Unteren Naturschutzbehörde ist durch die umfang- und zahlreichen Maßnahmen im Bereich der Landschaftspflege erreicht. Der Maßnahmenumfang wuchs von Jahr zu Jahr und liegt heute bei über 200.000 Euro pro Jahr. Die Untere Naturschutzbehörde organisiert dabei die Landschaftspflege für mehr als 100 Einzelflächen mit einer Gesamtgröße von über 100 ha. Im Rahmen der Umsetzung des „Arten- und Biotopschutzprogramms Bayern“ soll in den nächsten Jahren die Biodiversität auf weiteren Flächen erhöht und der Artenschwund in diesem Zusammenhang gebremst werden. Dies soll unter anderem durch eine gezielte Biotopvernetzung, die Neuschaffung von Biotopflächen, eine ökologische Gewässerpflege sowie eine verbesserte Grünflächenpflege erreicht werden. Zugleich sollen spezielle Biodiversitätsprojekte angestoßen und umgesetzt werden. Für die bestehenden Ausgleichs- und Ökokontoflächen ist die Optimierung der Pflege vorgesehen. Ebenso sollen die Managementpläne der Natura-2000-Gebiete verstärkt umgesetzt werden.

Durch die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreis Landsberg am Lech eröffnet sich die Chance, die Landschaftspflege auszuweiten, und das erhebliche Potential, mögliche weitere Pflege- und Entwicklungsflächen zu erschließen. Ein Mehr an Pflegeflächen würde auch ein Mehr an Biodiversität, also an Arten- und Lebensraumvielfalt bewirken.

Das wesentliche Prinzip eines LPV ist der gleichberechtigte Zusammenschluss von Naturschützern, Landwirten und Kommunalpolitikern zur praktischen Umsetzung naturschutzfachlicher Planungen und umweltverträglicher Landnutzungskonzepte auf rein freiwilliger Basis. Dieses gemeinsame Bündnis, in Kombination mit dem Prinzip der Freiwilligkeit, soll für die Zukunft eine erfolgreiche Naturschutzarbeit im Landkreis Landsberg am Lech gewährleisten. Bei den Projekten arbeitet der Verband eng mit den Naturschutz-, Landwirtschafts-, Forst-, und Wasserwirtschaftsbehörden sowie den Naturschutzverbänden und den Verbänden der Landwirtschaft zusammen.

Ein Landschaftspflegeverband zeichnet sich demnach durch folgende Grundprinzipien aus:

- Paritätisches Miteinander von Kommunalpolitik, Landwirtschaft und Naturschutz (Drittelparität)

- Freiwilligkeit

- Regionale Verankerung (Landkreisebene)

Zweck des Verbands ist primär die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Landsberg am Lech. Dabei spielen die Erhaltung, Pflege und Sanierung der Kulturlandschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung und die Erhaltung der Landschaftsbilder in ihrer Vielfalt und ihrem Artenreichtum eine besondere Rolle.

Schaubild organisatorischer Aufbau eines LPV:

Spätestens seit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019 wächst der gesellschaftliche Anspruch an Naturschutz. In Zukunft sollen hierfür erhebliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Damit wachsen auch die Herausforderungen für Kommunen. So fordert beispielsweise die Gesellschaft noch deutlicher als bisher die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, z.B. aus

- dem Bayerischen Naturschutzgesetz,

- der Natura-2000-Richtlinie,

- der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und

- der Kommunalen Bauleitplanung/Bayerischen Kompensationsverordnung.

Ein Landschaftspflegeverband kann in diesem Zusammenhang enorme Vorteile für die Kommunen bringen. So tritt dieser bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen als Partner der betroffenen Kommune auf und wirkt gleichzeitig als Dienstleister

- bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

- bei der Herstellung und Pflege von Ökokonten,

- für die Betreuung kleiner Fließgewässer,

- für die Pflege von Hecken,

- für die Umsetzung der Managementpläne der Natura-2000-Gebiete,

- für die Umsetzung der Maßnahmen in Bezug auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL),

- für die Umsetzung bestehender Planungen in den Kommunen (Flächennutzungs- und Landschaftsplanung),

- für die Akquise von Projekt- und Fördermitteln (Leader, Life-Projekte) und - für eine Stärkung von regionalen Wirtschaftskreisläufen durch Regionalinitiativen.

Dies führt zu einer zuverlässigen Abwicklung, Verwaltung und Umsetzung von Naturschutz- und Kompensationsmaßnahmen sowie zu einer Entlastung der kommunalen Verwaltung.

Ebenso wird die Gemeinde dem Anspruch der Gesellschaft nach Intensivierung des Natur-schutzes gerecht. Der Landschaftspflegeverband fungiert zudem auch als kompetenter Vermittler bei Konflikten in Naturschutzfragen und strebt pragmatische Lösungen im Konsens mit allen Betroffenen und Beteiligten an.

Die Finanzierung des Landschaftspflegeverbandes basiert im Wesentlichen auf drei Säulen:

- Mitgliedsbeiträge

- staatliche Zuschüsse und Fördermittel (durchschnittlich 70 % der förderfähigen Kosten) für maßnahmenbezogene Kosten der Landschaftspflege sowie

- die sog. Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 40.000 Euro für eine fachlich qualifizierte Geschäftsführung

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich für Gemeinden auf 0,35 €/Einwohner pro Jahr. Die Einwohner-zahl betrug zum Stand 31.03.2019 4.542 Einwohner. Demnach ergibt sich derzeit ein Mitgliedsbetrag von 1.589,70 Euro pro Jahr. Für den Haushalt 2021 werden unter (einer neu einzurichtenden) HHSt. 0.8811.7130 pro Jahr 1.600 Euro vorgesehen.

Die Gründungsversammlung soll am 11.12.2020 stattfinden.

Aktivität und Erfolg des LPV hängen im Wesentlichen auch von der Anzahl seiner Mitglieder ab. Daher wird auch die Gemeinde Utting am Ammersee um ihre Mitgliedschaft gebeten.

Aus organisatorischen Gründen soll der für den Beitritt zum LPV erforderliche Gemeinderatsbeschluss dem Landratsamt möglichst bis 27.11.2020 zugehen.


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und begrüßt die Gründung eines Landschaftspflegeverbands für den Landkreis Landsberg am Lech und beschließt den Beitritt zu diesem Verband.

Als Vertreter der Gemeinde Utting am Ammersee (z. B. bei der mindestens einmal jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliedsversammlung) wird der Erste Bürgermeister Florian Hoffmann bestimmt. Für den Vertretungsfall wird der Zweite Bürgermeister Patrick Schneider die Aufgabe übernehmen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 bereitzustellen (zunächst 1.600 Euro pro Jahr).