In der
Gemeinderatssitzung am 07.04.2016 hat der Gemeinderat das Einvernehmen zum
Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Stalles in einen
Verkaufsbereich mit Weinverkostung in der Mühlstraße 4 a erteilt. Das bestehende Gebäude wurde in seiner Kubatur nicht
verändert. Es wurde zu dem bereits bestehenden Gastraum mit 26 Gastplätzen mit
einer Fläche von ca. 52 m² und der Eisdiele mit ca. 18 m² sowie mehreren
Lagern, ein Verkaufsraum mit Weinverköstigung mit einer Fläche von ca. 40 m² im
Erdgeschoss errichtet.
Die Grundstücke Fl.
Nr.(n) 2613 und 297 befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens „Umnutzung eines Speicherraums
zum Büro, Raumumwandlung eines Weinverkostungsraumes zum Lagerraum“, bestimmt
sich daher nach § 34 Abs. 1 Satz 1BauGB. Die Grundstücke mit den Fl. Nr.(n) 2613 und 297 liegen im
Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften.
Bauplanungsrechtlich
fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung von allen Kriterien ein, da
das bestehende Haus äußerlich nicht verändert wird.
Die
bauordnungsrechtliche Zulässigkeit prüft das Landratsamt Landsberg am Lech.
Der Bau- und
Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen
der Gemeinde erteilt werden sollte.
Gemeinderätin Standfest beantragte, dass die Stellplätze vom Landratsamt geprüft werden sollten, da derzeit Stellplätze vor dem Gebäude eingezeichnet seien, hier befände sich derzeit jedoch Außenbestuhlung und es könnten dann keine Stellplätze an dieser Stelle nachgewiesen werden
Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben „Umnutzung eines Speicherraums zum Büro, Rückumwandlung eines Weinverkostungsraumes zum Lagerraum“ wird erteilt.
Das Landratsamt Landsberg wird gebeten die Stellplatzanordnung der vorderen Parkplätze vor dem Gebäude im Hinblick der derzeitigen Nutzung mit Außenbestuhlung zu prüfen.