Sachverhalt:
In der
Gemeinderatssitzung vom 29.10.2020, wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Mentergelände“ gebilligt und die erneute Auslegung nach § 4 a
BauGB beschlossen.
Der Investor macht hierzu noch folgende Anmerkungen:
- im Süden
der beiden Doppelhaus-Baukörper entsteht bauleitplanerisch eine „Fläche
zum Anpflanzen von Sträuchern“ mit einer Tiefe von 4,5 m - die Bewohner
dieser Doppelhäuser haben kaum nutzbare Rasenflächen
- wenn die
„Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern“ im Süden auf 3,0 m und im
Südwesten auf 4,0 m reduziert werden, bedeutet das nicht, dass die
Rest-Flächen versiegelt werden! Diese Flächen werden ebenfalls begrünt!
- die nicht erfolgte
Reduktion der Tiefe der Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern im
Südwesten um 0,5 m wiederum führt dazu, dass der Erker der südwestlichen
Doppelhaushälfte DHH 8 ebenfalls nicht mehr so, wie sehr aufwändig
abgestimmt und unsererseits planerisch angepasst, ausgeführt werden kann.
Der Planungsverband macht hierzu noch folgende Anmerkungen:
Für die geplante
Fläche zum Anpflanzen von Sträuchern wurden grünordnerische Festsetzungen zum
Anpflanzen einer Strauchreihe (Ersatz der ursprünglich dort vorhandenen
Strauchreihe) getroffen. Diese Festsetzungen lassen sich auch noch auf einer
schmäleren Fläche von 3,0 m umsetzen.
Eine Verschmälerung
der Fläche zum Anpflanzen von Sträuchern hätte zwar ein Heranrücken der
Terrassen an die Grundstücksgrenze zur Folge, verhindert jedoch nicht die
geplanten Gehölze.
Dieser Sachverhalt wird in der Bauausschuss-Sitzung vorbesprochen. In diesem Zusammenhang trägt der Vorhabenträger seine Anmerkungen selbst vor und wird zur Bauausschuss-Sitzung geladen.
Beschluss:
Der
Verringerung der Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern (neu: zur
Pflanzung von Sträuchern) im Süden von bisher 4,5 m auf 3,0 m - sowie
Verringerung der Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern im Südwesten von
bisher 4,5 m auf 4,0 m“ wird entsprochen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend ändern zu
lassen und auszulegen.