Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 29.10.2020, wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mentergelände“ gebilligt und die erneute Auslegung nach § 4 a BauGB beschlossen.

 

Der Investor macht hierzu noch folgende Anmerkungen:

  • im Süden der beiden Doppelhaus-Baukörper entsteht bauleitplanerisch eine „Fläche zum Anpflanzen von Sträuchern“ mit einer Tiefe von 4,5 m - die Bewohner dieser Doppelhäuser haben kaum nutzbare Rasenflächen
  • wenn die „Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern“ im Süden auf 3,0 m und im Südwesten auf 4,0 m reduziert werden, bedeutet das nicht, dass die Rest-Flächen versiegelt werden! Diese Flächen werden ebenfalls begrünt!
  • die nicht erfolgte Reduktion der Tiefe der Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern im Südwesten um 0,5 m wiederum führt dazu, dass der Erker der südwestlichen Doppelhaushälfte DHH 8 ebenfalls nicht mehr so, wie sehr aufwändig abgestimmt und unsererseits planerisch angepasst, ausgeführt werden kann.

 

Der Planungsverband macht hierzu noch folgende Anmerkungen:

Für die geplante Fläche zum Anpflanzen von Sträuchern wurden grünordnerische Festsetzungen zum Anpflanzen einer Strauchreihe (Ersatz der ursprünglich dort vorhandenen Strauchreihe) getroffen. Diese Festsetzungen lassen sich auch noch auf einer schmäleren Fläche von 3,0 m umsetzen.

 

Eine Verschmälerung der Fläche zum Anpflanzen von Sträuchern hätte zwar ein Heranrücken der Terrassen an die Grundstücksgrenze zur Folge, verhindert jedoch nicht die geplanten Gehölze.

 

Dieser Sachverhalt wird in der Bauausschuss-Sitzung vorbesprochen. In diesem Zusammenhang trägt der Vorhabenträger seine Anmerkungen selbst vor und wird zur Bauausschuss-Sitzung geladen.


Beschluss:

 

Der Verringerung der Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern (neu: zur Pflanzung von Sträuchern) im Süden von bisher 4,5 m auf 3,0 m - sowie Verringerung der Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern im Südwesten von bisher 4,5 m auf 4,0 m“ wird entsprochen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend ändern zu lassen und auszulegen.