Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Zuge des Heizungsumbaus in der Grundschule Utting am Ammersee, wurden noch weitere zusätzliche Arbeiten in der Elektroinstallation und dem Ausbau der BMA notwendig, die vor der Planung nicht erkennbar waren.

 

Mit der Firma Elektro-Management-Facility GmbH (EMF) aus München wurde am 10.12.2013 ein Wartungsvertrag geschlossen. Daher ist die Firma EMF mit der vorhandenen Elektroinstallation und der BMA vertraut. Aufgrund der vertraglichen Bindung mit der Firma EMF, ist die Gemeinde verpflichtet, die jetzt notwendig gewordenen Arbeiten, durch die Firma EMF ausführen zu lassen.

 

Erläuterung:

Da der Heizungsraum und die Heizverteilerräume bei der Elektrosanierung im Jahr 2011/2012 ausgenommen wurden, fallen durch die Änderung in den Räumen eine Nachrüstung gemäß den aktuellen Bestimmungen an. Für diese Räume ist beispielsweise kein FI-Schutzschalter vorhanden sowie die bestehenden Leitungen aus den 1950er Jahren. Deshalb muss der Altbestand demontiert und erneuert werden.

Hierfür ist eine Anpassung der Bestandsdokumentation notwendig.

Der Angebotspreis Heizung und Heizverteilerräume beträgt Brutto 9.822,71 Euro (Angnr.–A205387)

 

Auch für die Verkabelung der neuen Heizungsschaltschränke sind Erneuerungen notwendig.

Gemäß Ing. Büro Andree, müssen neue Verkabelungen für Zuleitung zur Heizungstechnik Haupt- und Nebengebäude inkl. Umrüstung auf die aktuellen Normen sowie das Einbinden in die Erdungsanlage vorgenommen werden.

Der Angebotspreis Verkabelung Heizungsschaltschränke beträgt Brutto 7.333,78 Euro (Angnr.–A205385)

 

Des Weiteren ist eine Nachrüstung der BMA – Sicherheitsbeleuchtungsanlage für die geänderten bzw. neu erstellten Räume zu tätigen.

Durch den vorhandenen Brandschutznachweis und durch Auflage des LRA LL ist eine Nachrüstung der BMA sowie der Sicherheitsbeleuchtung für die baulich veränderten Räume vorgeschrieben.

Zusätzlich ist noch eine komplette Abnahme SV Prüfung der BMA enthalten, diese ist im Jahr 2021 fällig.

Der Angebotspreis BMA, Sicherheitsbeleuchtungsanlage und SV Prüf beträgt 11.889,51 Euro (Angnr.–A205386)

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde der Vergabe dieser Gewerke, in Form einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung, durch den ersten Bürgermeister zugestimmt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

-       Förderprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

Hier wurde der Gemeinde am 11.11.2020 mitgeteilt, dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 119.532,00 € gewährt wird.

 

-       Wartungsverträge sollten allgemein nach 3 – 4 Jahren gekündigt und neu ausgeschrieben werden, was die Verwaltung nun Zug um Zug veranlassen wird.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.