Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 01.10.2020, wurde der Antrag der SPD Utting zur Errichtung von Fahrradschutzstreifen in der Fahrmannsbachstraße, Dießener Straße, Schondorfer Straße, Landsberger Straße und Auraystraße behandelt. Auf die Sitzungsvorlage FB3/556/2020 wird verwiesen.
Der Antrag wurde mit Beschluss des Gemeinderates, bis zum Vorliegen der Stellungnahme des staatlichen Bauamtes in Weilheim, zurückgestellt.
Die Stellungnahmen des Landratsamtes Landsberg am Lech und der Polizeiinspektion Dießen am Ammersee liegen bereits vor und wurden dem Gemeinderat in der Sitzung vom 29.10.2020 bekanntgegeben.
Nun liegt auch die Stellungnahme des staatlichen Bauamts vor:
„Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA, Ausgabe
2010) sehen bei Radschutzstreifen eine Mindestbreite der Fahrbahn für KFZ von
4,50 m vor, für die Radschutzschutzstreifen eine Regelbreite von 2 x 1,50 m,
mindestens aber von 2 x 1,25 m. Demzufolge müsste eine durchgehende
Gesamt-Fahrbahnbreite von 7,50 m, mindestens aber von 7,00 m vorliegen. In den
meisten Bereichen der kompletten Ortsdurchfahrt von Utting ist die St 2055
jedoch weniger als 7,0 m breit (i.d.R. 6,40 m – 6,8 0m), so dass wir die
beantragte Markierung von beidseitigen Radschutzstreifen aus fachlicher Sicht
nicht befürworten und sie rechtlich für nicht zulässig halten. “
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Über das weitere Vorgehen machen sich die Gemeinderäte in ihren Fraktionen Gedanken.