Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2017 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von Seminarräumen für das Jugendtraining auf dem Grundstück Fl. Nr. 2655/3, Gemarkung Utting am Ammersee, Eduard-Thöny-Str. 26 erteilt. Das Landratsamt Landsberg genehmigte den Neubau mit Bescheid vom 20.04.2017.

 

Nun wird eine Dachsanierung und Nutzungsänderung einer Schiffshütte in Teilbereichen zu einem Schulungsraum beantragt. Der Augsburger Segel-Club erklärte, dass am 14.05.2017 eine Mitgliederversammlung stattgefunden habe und den Ausbau der Halle I auf dem Clubgelände und deren Ausstattung zu einer Segel – Akademie beschlossen wurde. Daher wäre das Bauvorhaben, welches im Februar 2017 beantragt wurde, hinfällig, da man nun die Schulungsräume in der Schiffshütte realisiere.

 

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens „Dachsanierung und Nutzungsänderung einer Schiffshütte in Teilbereich zu einem Schulungsraum“, bestimmt sich daher nach § 34 Abs. 1 Satz 1BauGB. Die Dachsanierung und Nutzungsänderungen der Schiffshütte in Teilbereichen zu Schulungsräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 2655/3 ist nur zulässig, wenn das Bauvorhaben sich hinsichtlich der Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften findet keine Anwendung.

 

Bauplanungsrechtlich fügt sich das Vorhaben, Dachsanierung und Nutzungsänderung der Schiffshütte, in Teilbereich zu einem Schulungsraum, in die Umgebung ein.

 

Bauordnungsrechtlich prüft das Landratsamt Landsberg am Lech als untere Bauordnungsbehörde.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen der Gemeinde erteilt werden sollte.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.