Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14.09.2020 beantragt die Fraktion der SPD vertreten durch Herrn Gemeinderat Florian Hansch über die Errichtung von Fahrradschutzstreifen in der Fahrmannsbachstraße, Dießener Straße, Schondorfer Straße, Landsberger Straße und Auraystraße im Gemeinderat zu beraten. Auf das der Sitzungseinladung beigefügte Schreiben wird verwiesen.

 

Mit Mailnachricht vom 16.09.2020 wurden die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Landsberg sowie das staatliche Bauamt Weilheim um eine Stellungnahme gebeten.

 

Es wird von Seiten der Verwaltung darauf verwiesen, dass sich lediglich die Fahrmannsbachstraße in der Baulast der Gemeinde Utting befindet. Die Errichtung der Schutzstreifen auf den Kreis- und Staatsstraßen kann nur mit Zustimmung des Straßenbaulastträgers erfolgen.

 

Nach telefonischer Rückmeldung des Sachbearbeiters aus der Verkehrsbehörde im Landratsamt Landsberg sind die Schutzstreifen für Radfahrer in der kürzlich veröffentlichten StvO festgehalten worden, die Verwaltungsvorschrift zur StvO ist noch nicht veröffentlicht.

Grundsätzlich ist die Errichtung von entsprechenden Schutzstreifen nur in Bereichen möglich in denen die Fahrbahnbreite ausreichend dimensioniert ist.

Eine ausreichende Breite ist dann gegeben, wenn die Fahrbahnbreite 5,50 Meter aufweist, für den Schutzstreifen sind weitere ca. 1,50 Meter erforderlich. Es muss gewährleistet sein, dass zwei Fahrzeuge ungehindert aneinander vorbeifahren können.

 

Die Fahrbahnbreite der in der Zuständigkeit der Gemeinde Utting liegenden Fahrmannsbachstraße liegt bei durchschnittlich 5,50 Metern. Bei der Errichtung von einem oder zwei Schutzstreifen ist die

Vorgabe des ungehinderten passierens von zwei Fahrzeugen nicht mehr gegeben.

 

Das staatliche Bauamt Weilheim hat bislang keine Stellungnahme abgegeben.

 

Gemeinderat Hansch möchte den Antrag zurückstellen, bis vom staatlichen Bauamt in Weilheim eine Rückmeldung kommt.

 

Gemeinderätin Standfest beantragt einen Schutzstreifen von 4,50 Meter statt 5,50 Meter zzgl. 1,50 Meter.


Beschluss:

 

Der Antrag wird bis zum Vorliegen der Stellungnahme des staatlichen Bauamtes in Weilheim vertagt.